[{"id":6606,"title":"Sportfördergesetz","date":"2026-07-10","topic":"Sport, Freizeit und Tourismus","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/sportfoerdergesetz","drucksachen":["21/5921","21/7006"],"summary":"Der Bundestag hat über das Sportfördergesetz abgestimmt. Mit dem Gesetz wird die Förderung des Spitzensports in Deutschland erstmals in einem eigenen Gesetz geregelt. Ziel ist es, die Sportförderung transparenter, effizienter und weniger bürokratisch zu gestalten sowie Athlet:innen gezielter zu unterstützen.\n\nKern des Gesetzes ist die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur. Sie soll künftig die Fördermittel des Bundes vergeben und die sportfachliche Steuerung der Spitzensportförderung übernehmen. Zudem sollen die Förderungen stärker an den Bedürfnissen der Athlet:innen sowie an sportlichem Potenzial und Leistung ausgerichtet werden.\n\nDer Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung mit 519 Ja-Stimmen bei 43 Nein-Stimmen angenommen. Es gab keine Enthaltungen."},{"id":6601,"title":"GKV-Reform","date":"2026-07-10","topic":"Gesundheit","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/gkv-reform","drucksachen":["21/6130","21/7016","21/7023"],"summary":"In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbessern und einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen. Nach Angaben der Bundesregierung droht der GKV ab 2027 eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro.\n\nZur Stabilisierung der Beiträge sieht das Gesetz Einsparungen bei Krankenhäusern, Arztpraxen und Arzneimitteln vor. Außerdem sollen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen begrenzt und der Bund stärker an den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfänger:innen beteiligt werden.\n\nFür Versicherte gibt es ebenfalls Änderungen: Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner:innen wird in bestimmten Fällen eingeschränkt, Zuzahlungen werden erhöht und Zuschüsse beim Zahnersatz reduziert. Mit diesen Maßnahmen sollen die gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Jahren finanziell entlastet werden.\n\nIn einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses wird die Annahme des Gesetzentwurfes mit umfassenden Änderungen empfohlen. Außerdem hat der Haushaltssausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.\n\nDas GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit 318 Ja-Stimmen angenommen. 284 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen aus der Fraktion der SPD von Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Nina Scheer. Außerdem stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar, Martin Kröber (alle SPD-Fraktion) gegen den Gesetzentwurf ebenso wie Kai Whittaker (Fraktion CDU/CSU).\n\nNeben der namentlichen Abstimmung über das GKV-Gesetz wurde auch namentlich über vier Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke abgestimmt. Vor der Abstimmung hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke erfolglos versucht, die Abstimmung wegen der aus ihrer Sicht zu kurzen Beratungszeit zu verschieben. Auch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht blieben ohne Erfolg. Die weiteren namentlichen Abstimmungen zu dem Thema findest du weiter unten unter \"Weitere namentliche Abstimmungen\"."},{"id":6605,"title":"Gebäudemodernisierungsgesetz","date":"2026-07-10","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/gebaeudemodernisierungsgesetz","drucksachen":["21/6278"],"summary":"Der Bundestag hat über das Gebäudemodernisierungsgesetz abgestimmt. Mit dem Gesetz werden zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) geändert. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Stattdessen können Eigentümer:innen künftig selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Gasheizung, eine Ölheizung oder andere Heizsysteme einbauen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen jedoch künftig schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden.\n\nAußerdem werden die kommunale Wärmeplanung sowie die staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen und für energetische Sanierungen fortgeführt.\n\nBei der namentlichen Abstimmung stimmten 323 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 271 dagegen. Es gab keine Enthaltungen."},{"id":6600,"title":"Einführung eines allgemeinen Tempolimits","date":"2026-07-09","topic":"Energie","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/einfuehrung-eines-allgemeinen-tempolimits","drucksachen":["21/5319","21/6734"],"summary":"Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, welcher vorsieht, auf Autobahnen und ähnlichen mehrspurigen Straßen ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h einzuführen. Dafür hätten das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung geändert werden müssen. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sollte weiterhin grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Außerdem sollte die Bundesregierung dem Bundestag spätestens fünf Monate nach Einführung der Regelung einen Bericht vorlegen. Darin sollten unter anderem die Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, die Energiepreise, den CO₂-Ausstoß, die Luftqualität sowie die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten untersucht werden.\n\nNach Ansicht der Grünen würde ein Tempolimit den Kraftstoffverbrauch senken und so die Belastung durch hohe Energiepreise verringern. Außerdem könnte es das Klima und die Luftqualität schützen sowie die Verkehrssicherheit verbessern. Sie begründen dies damit, dass höhere Geschwindigkeiten mehr Kraftstoff verbrauchen, mehr CO₂ verursachen und das Risiko schwerer Verkehrsunfälle erhöhen.\n\nZu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.\n\nDer Gesetzentwurf wurde der Beschlussempfehlung folgend mit 467 Gegenstimmen abgelehnt. 137 Abgeordente stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6598,"title":"Ukraine zusätzlich militärisch und humanitär unterstützen","date":"2026-07-08","topic":"Verteidigung","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ukraine-zusaetzlich-militaerisch-und-humanitaer-unterstuetzen","drucksachen":["21/6912"],"summary":"Der Bundestag stimmt über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den russischen Krieg gegen die Ukraine beenden – Die Ukraine jetzt zusätzlich militärisch und humanitär stärken“ ab. Der Antrag fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die militärische Unterstützung der Ukraine auszuweiten, die Luftverteidigung und Munitionsversorgung zu stärken, die humanitäre Hilfe fortzuführen sowie den politischen und wirtschaftlichen Druck auf Russland durch Sanktionen und internationale Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Zudem spricht sich der Antrag für den weiteren Wiederaufbau der Ukraine und ihre Annäherung an die Europäische Union aus.\n\nDer Antrag der Grünen wurde mit 510 Nein-Stimmen zu 79 Ja-Stimmen und einer Enthaltung von Corinna Rüffer abgelehnt."},{"id":6575,"title":"Letzte Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon","date":"2026-06-25","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/letzte-verlaengerung-des-bundeswehreinsatzes-im-libanon","drucksachen":["21/5778","21/6417","21/6418"],"summary":"Der Bundestag hat die letztmalige Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) beschlossen. Die Mission unterstützt den Libanon unter anderem bei der Sicherung seiner Seegrenzen und soll verhindern, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung ins Land gelangen. Zuletzt war das Mandat im Juni 2025 verlängert worden.\n\nBis zum 31. Dezember 2026 sollen weiterhin bis zu 300 Soldat:innen eingesetzt werden können. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die seegestützte Aufklärung und Überwachung, die Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer, die Kontrolle des Seeverkehrs sowie die Unterstützung und Ausbildung der libanesischen Streitkräfte. Nach dem Auslaufen des operativen UNIFIL-Mandats Ende 2026 ist eine Abwicklungsphase vorgesehen. Für diesen Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 sollen noch bis zu 80 Soldat:innen eingesetzt werden können, um die Rückverlegung deutscher Kräfte und die Übergabe von Material und Infrastruktur zu unterstützen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden von der Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 auf rund 42,8 Millionen Euro geschätzt.\n\nZu dem Antrag der Bundesregierung liegt eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, über die namentlich abgestimmt wurde und worin die Annahme des Antrags empfohlen wird. Außerdem hat sich der Haushaltsausschuss mit den finanziellen Auswirkungen des Einsatzes befasst.\n\nDie Beschlussempfehlung und damit die Verlängerung des Einsatzes wurden mit 511 Ja-Stimmen angenommen. 67 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab vier Enthaltungen, drei aus der Fraktion der AfD und eine von Corinna Rüffer aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN."},{"id":6566,"title":"Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung","date":"2026-06-12","topic":"Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/strengere-regeln-bei-vaterschaftsanerkennung","drucksachen":["21/4081","21/6393"],"summary":"Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf soll künftig dazu beitragen, missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksamer zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, Fälle einzudämmen, in denen die Vaterschaft für ein Kind anerkannt wird, ohne dass eine tatsächliche familiäre Beziehung besteht, um aufenthaltsrechtliche Vorteile zu erlangen. Nach Angaben der Bundesregierung kommt es vereinzelt vor, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder gesichertem Aufenthaltsstatus die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu verschaffen und dadurch zugleich die aufenthaltsrechtliche Situation der Mutter zu verbessern. \n\nDie bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, um solche Fälle wirksam zu verhindern. Künftig soll deshalb in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen den Beteiligten ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, etwa wenn der Anerkennende deutscher Staatsbürger ist, die Mutter jedoch nur über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung verfügt. Ohne die erforderliche Zustimmung soll das Standesamt die Eintragung der Vaterschaft ablehnen können. Keine zusätzliche Zustimmung soll hingegen notwendig sein, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist oder eine tatsächliche sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht. Zudem sollen falsche Angaben zur Erlangung einer behördlichen Zustimmung künftig unter Strafe gestellt werden.\n\nZuvor war der Gesetzentwurf im Innenausschuss noch geändert worden. Ein angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält darüber hinaus sachfremde Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur IT-Sicherheit, die mitbeschlossen wurden. \n\nTeile des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wurden in geänderter Fassung mit 297 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordente stimmten dagegen, es gab 134 Enthaltungen. Konkret wurde über die Artikel eins bis sechs, die Artikel zehn bis zwölf sowie die Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes abgestimmt."},{"id":6551,"title":"Ablehnung einer umfassenden BAföG-Reform (Beschlussempfehlung)","date":"2026-06-11","topic":"Bildung und Erziehung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ablehnung-einer-umfassenden-bafoeg-reform-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/2234","21/5130"],"summary":"Der Bundestag befasste sich mit einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur grundlegenden Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Ziel des Vorhabens war es, die Ausbildungsförderung an veränderte Lebensrealitäten anzupassen und die finanzielle Unterstützung von Studierenden sowie Auszubildenden auszuweiten.\n\nDer Antrag sah verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Erhöhung der Bedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeldes, eine Anpassung der Wohnkostenpauschale sowie die Einführung einer zusätzlichen monatlichen Unterstützung für ausbildungsbezogene Ausgaben. Zudem sollten die Einkommensfreibeträge der Eltern angehoben und das Antragsverfahren durch stärkere Digitalisierung vereinfacht werden.\n\nZur Begründung verwies die Grünen-Fraktion auf gestiegene Lebenshaltungskosten und die sinkende Zahl von BAföG-Empfänger:innen. Nach ihrer Einschätzung werde das BAföG seinem Anspruch, gleiche Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu gewährleisten, zunehmend nicht mehr gerecht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollten daher sowohl die soziale Teilhabe im Bildungsbereich stärken als auch bürokratische Hemmnisse abbauen.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung vor, in der die Ablehnung empfohlen wurde. Über diese Beschlussempfehlung wurde namentlich abgestimmt.\n\nDie Beschlussempfehlung wurde mit 442 Ja-Stimmen zu 141 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine. Damit lehnte der Bundestag den Antrag „Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt“ ab."},{"id":6540,"title":"Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina","date":"2026-06-11","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/fortsetzung-der-bundeswehrbeteiligung-an-eufor-althea-in-bosnien-und-herzegowina","drucksachen":["21/5512","21/6052","21/6053"],"summary":"Die Bundesregierung hat einen Antrag vorgelegt, mit dem die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Mission EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden soll. Das bestehende Mandat war zuletzt am 25. Juni 2025 durch eine namentliche Abstimmung verlängert worden. Ziel der Mission ist es, zu einem sicheren und stabilen Umfeld im Land beizutragen und die Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens zu fördern. Die Bundeswehr übernimmt dabei insbesondere Führungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Beiträge zur Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Die Personalobergrenze bleibt unverändert bei bis zu 50 Soldat:innen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden für den Mandatszeitraum auf rund 16,1 Millionen Euro geschätzt.\n\nIn der Begründung verweist die Bundesregierung auf die weiterhin angespannte politische Lage in Bosnien und Herzegowina. Insbesondere ethnische Spannungen, politische Blockaden sowie mögliche Destabilisierungsversuche von außen stellten das Land weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. EUFOR ALTHEA leiste daher unverändert einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Landes und zur Unterstützung des EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina.\n\nDem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, der die Annahme empfahl. Außerdem legte der Haushaltsausschuss einen Bericht vor, wonach die vorgesehenen Ausgaben mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sind.\n\nDer Deutsche Bundestag folgte der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses und nahm den Antrag der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung mit 386 Ja-Stimmen gegen 193 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen von Jan Dieren (SPD), Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Zada Salihović (Die Linke) an."},{"id":6552,"title":"Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040","date":"2026-06-11","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/neue-emissionsobergrenzen-fuer-die-jahre-2031-bis-2040","drucksachen":["21/5069","21/6124"],"summary":"Die Bundesregierung hat eine Verordnung vorgelegt, die die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 in verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen überführt. Statt nur prozentualer Vorgaben werden nun konkrete Höchstmengen für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. Diese sollen von 409 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Jahr 2031 schrittweise auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken. Ziel ist es, den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 klarer und besser planbar zu machen.\n\nNach Angaben der Bundesregierung schafft die Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen eine verbindliche Grundlage für die künftige Klimapolitik und macht sichtbar, welche Emissionsminderungen in den einzelnen Jahren erreicht werden müssen. \n\nZu der Verordnung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, in der die Zustimmung empfohlen wurde. Über die Beschlussempfehlung wurde im Bundestag namentlich abgestimmt.\n\nDie Beschlussempfehlung wurde mit 303 Ja-Stimmen zu 188 Nein-Stimmen bei 74 Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE angenommen. Damit stimmte der Bundestag der Verordnung zur Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 zu."},{"id":6541,"title":"Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes KFOR im Kosovo","date":"2026-06-11","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/fortsetzung-des-bundeswehreinsatzes-kfor-im-kosovo","drucksachen":["21/5513","21/6054","21/6055"],"summary":"Die Bundesregierung hat einen Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR im Kosovo vorgelegt. Zuletzt hatte der Bundestag im Juni 2025 darüber abgestimmt. Die Bundeswehr beteiligt sich bereits seit 1999 an der NATO-geführten Mission. Wie bisher sollen bis zu 400 Soldat:innen eingesetzt werden. Zu ihren Aufgaben zählen die Unterstützung eines sicheren Umfelds und der öffentlichen Ordnung, die Koordination internationaler humanitärer Hilfe, die Unterstützung ziviler Akteure sowie die Beratung beim Aufbau der kosovarischen Sicherheitskräfte. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden von der Bundesregierung für den Zeitraum bis Juni 2027 auf rund 35,7 Millionen Euro geschätzt.\n\nIn der Begründung verweist die Bundesregierung auf die weiterhin angespannte Lage im mehrheitlich serbisch geprägten Norden des Kosovo. Zwar habe sich die Sicherheitslage nach den gewaltsamen Zwischenfällen der vergangenen Jahre insgesamt stabilisiert, politische Spannungen und ein mögliches Eskalationspotenzial bestünden jedoch fort. KFOR werde von beiden Konfliktparteien als wichtiger Garant für Sicherheit angesehen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer nachhaltigen Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien sowie die weitere politische, rechtsstaatliche und wirtschaftliche Stabilisierung des Kosovo und dessen Annäherung an die Europäische Union.\n\nDem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, der die Annahme empfahl. Zudem stellte der Haushaltsausschuss in einem Bericht fest, dass die vorgesehenen Ausgaben mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sind.\n\nDer Deutsche Bundestag folgte der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses und nahm den Antrag der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung mit 382 Ja-Stimmen gegen 192 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE) und Zada Salihović (Die Linke) an. Auch Jan Dieren (SPD) stimmte entgegen der Fraktionslinie gegen den Antrag."},{"id":6528,"title":"Vorstoß zur Zukunft der Apothekenversorgung abgelehnt (Beschlussempfehlung)","date":"2026-05-22","topic":"Gesundheit","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/vorstoss-zur-zukunft-der-apothekenversorgung-abgelehnt-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/2553","21/6076"],"summary":"Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion zur Zukunft der Arzneimittelversorgung und zur Stärkung von Apotheken abgelehnt. Die Antragsteller:innen begründen ihren Vorstoß mit der sinkenden Zahl an Apotheken in Deutschland sowie Problemen wie steigenden Kosten, Lieferengpässen, Fachkräftemangel und wachsender Bürokratie. Besonders kleinere Apotheken im ländlichen Raum seien aus Sicht der AfD für eine wohnortnahe Versorgung wichtig.\n\nDer Antrag fordert unter anderem eine deutliche Erhöhung der Apothekenvergütung sowie eine regelmäßige Anpassung an die Inflation. Außerdem sollen Zuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Notdienste und Lieferengpässe angehoben werden. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, Maßnahmen gegen Bürokratie in Apotheken zu erarbeiten und den Fachkräftemangel durch mehr Ausbildungsplätze sowie eine kostenfreie PTA-Ausbildung zu bekämpfen. Weitere Forderungen betreffen eine stärkere Zusammenarbeit von Apotheken bei Labor- und Rezepturarbeiten sowie eine klare Trennung der Aufgaben von Ärzt:innen und Apotheker:innen.\n\nZu dem Antrag der AfD-Fraktion lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 440 Ja-Stimmen angenommen. 126 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen. Entsprechend wurde der Antrag der AfD abgelehnt."},{"id":6511,"title":"Keine stärkere Absicherung des EU-Förderprogramms LEADER (Beschlussempfehlung)","date":"2026-05-08","topic":"Europapolitik und Europäische Union","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keine-staerkere-absicherung-des-eu-foerderprogramms-leader-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/4762","21/5649"],"summary":"Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich mit der Zukunft des EU-Förderprogramms LEADER im Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034. Über den Finanzrahmen wurde am 28.04.2026 im EU-Parlament abgestimmt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für den dauerhaften Erhalt und eine verbindliche Verankerung des Programms einzusetzen.\n\nLEADER ist ein Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume. Seit mehreren Jahrzehnten unterstützt es Projekte, die von lokalen Akteur:innen vor Ort initiiert werden. Dazu zählen etwa Dorfläden, Jugendangebote, Natur- und Tourismusprojekte oder regionale Vermarktungskonzepte. Nach Auffassung der Grünen hat LEADER wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen beigetragen. Zudem sehen sie in dem Programm ein wichtiges Instrument für regionale Beteiligung und europäische Sichtbarkeit vor Ort.\n\nDie Grünen befürchten, dass LEADER nach dem Vorschlag der EU-Kommission für den neuen EU-Finanzrahmen künftig nur noch eingeschränkt Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein könnte. Aus Sicht der Grünen fehlt eine verbindliche Mindestquote für die Finanzierung. Zudem sei der Ansatz zu stark auf Landwirtschaft fokussiert und berücksichtige die vielfältigen Herausforderungen ländlicher Räume nicht ausreichend.\n\nDer Antrag fordert daher unter anderem, dass sich die Bundesregierung für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER in allen Mitgliedstaaten einsetzt. Außerdem soll die bisherige finanzielle Ausstattung des Programms mindestens erhalten bleiben. Die Grünen sprechen sich darüber hinaus für einen sektorübergreifenden Förderansatz aus, der neben der Landwirtschaft auch Bereiche wie Daseinsvorsorge, gesellschaftliches Engagement und regionale Entwicklung umfasst. Zudem fordern sie eine stärkere Beteiligung von Kommunen, Ländern, Sozialpartner:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Planung und Umsetzung der Förderprogramme.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, worin die Ablehnung empfohlen wurde. Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 417 Ja-Stimmen zu 73 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen. Der Antrag der Grünen wurde somit abgelehnt."},{"id":6495,"title":"Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe","date":"2026-04-24","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/temporaere-absenkung-der-energiesteuer-fuer-kraftstoffe","drucksachen":["21/5321"],"summary":"Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgestimmt, der eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vorsieht. Ziel des sogenannten „Zweiten Energiesteuersenkungsgesetzes“ ist es, die Auswirkungen stark gestiegener Energiepreise infolge internationaler Krisen, insbesondere des Iran-Krieges, kurzfristig abzufedern.\n\nKonkret soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für einen begrenzten Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 gesenkt werden. Die Steuer wird dabei um 14,04 Cent pro Liter reduziert, was einschließlich Umsatzsteuer zu einer möglichen Entlastung von bis zu rund 17 Cent pro Liter führen kann. Dadurch sollen sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmen, etwa im Handwerk oder in der Logistik, finanziell entlastet werden. Da die Energiesteuer eine indirekte Steuer ist, besteht die Erwartung, dass die Senkung über niedrigere Preise an den Tankstellen an die Endkund:innen weitergegeben wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Effekt zeitlich verzögert eintreten kann, da bereits versteuerte Kraftstoffe zunächst weiter verkauft werden. Der Gesetzentwurf betont zudem, dass die Maßnahme befristet ist und keine dauerhafte Abkehr von energie- oder klimapolitischen Zielen darstellen soll. Vielmehr soll sie kurzfristig wirtschaftliche Belastungen abmildern, ohne die langfristige Transformation hin zu einer geringeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern grundsätzlich in Frage zu stellen.\n\nFür den Bundeshaushalt bedeutet die Steuersenkung Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,45 Milliarden Euro bei der Energiesteuer sowie zusätzliche Ausfälle bei der Umsatzsteuer. Insgesamt wird jedoch mit einer Entlastung von etwa 1,6 Milliarden Euro gerechnet.\n\nDas sogenannte zweite Energiesteuersenkungsgesetz wurde mit 451 Ja-Stimmen angenommen. 134 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung von Lutz Brinkmann (CDU-Fraktion)."},{"id":6498,"title":"Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften","date":"2026-04-24","topic":"Energie","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aenderung-des-stromsteuergesetzes-und-weiterer-vorschriften","drucksachen":["21/5320"],"summary":"Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, der eine grundlegende Senkung der Stromsteuer vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, Verbraucher:innen angesichts gestiegener Energiepreise zu entlasten und zugleich Anreize für eine stärkere Nutzung von Strom anstelle fossiler Energieträger zu schaffen.\n\nKonkret sieht der Gesetzentwurf vor, die Stromsteuer für alle auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken. Dieses liegt bei 1 Euro pro Megawattstunde für private Haushalte und 50 Cent für betriebliche Nutzung. Die Absenkung soll dauerhaft gelten und alle Verbrauchergruppen gleichermaßen betreffen. Ein zentrales Ziel ist dabei die soziale Entlastung, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, die von steigenden Energiepreisen besonders betroffen sind. Gleichzeitig soll die Maßnahme die Elektrifizierung von Bereichen wie Wärme und Mobilität fördern und damit langfristig die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, zahlreiche bisherige Ausnahmen und Steuerermäßigungen im Stromsteuerrecht zu streichen. Dies soll das System vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die jährlichen Mindereinnahmen für den Staat werden auf rund 6 Milliarden Euro geschätzt, die den Verbraucher:innen entsprechend zugutekommen sollen.\n\nDer Gesetzentwurf der Grünen wurde mit 310 Nein-Stimmen abgelehnt. 270 Abgeordnete stimmten mit Ja, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6496,"title":"Ablehnung eines Antrag gegen eine Übergewinnsteuer (Beschlussempfehlung)","date":"2026-04-24","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ablehnung-eines-antrag-gegen-eine-uebergewinnsteuer-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/5326","21/5546"],"summary":"Im Bundestag wurde ein Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der sich mit Maßnahmen gegen hohe Kraftstoffpreise befasst und sich insbesondere gegen die Einführung einer sogenannten Übergewinnsteuer richtet.\n\nHintergrund des Antrags ist die aktuelle Debatte innerhalb der Bundesregierung und auf EU-Ebene über mögliche Eingriffe in den Energiemarkt, etwa durch eine Sondersteuer auf hohe Gewinne von Energiekonzernen. Die AfD argumentiert, dass steigende Kraftstoffpreise vor allem auf internationale Krisen und daraus resultierende Lieferengpässe zurückzuführen seien. Eine Übergewinnsteuer würde nach ihrer Einschätzung nicht zur Senkung der Preise beitragen, sondern könnte Investitionen hemmen und langfristig das Angebot verknappen. Stattdessen fordert die Fraktion alternative Maßnahmen zur Entlastung von Verbraucher:innen. Dazu zählen unter anderem eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestniveau, eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe sowie die Abschaffung der CO₂-Abgabe. Zudem wird argumentiert, dass ein erheblicher Teil des Kraftstoffpreises bereits aus staatlichen Steuern und Abgaben besteht.\n\nZu dem Antrag lag auch eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, in welchem die Ablehnung empfohlen wird. Die Beschlussempfehlung wurde mit 499 Ja-Stimmen zu 136 Nein-Stimmen bei keinen Enthaltungen angenommen."},{"id":6497,"title":"Ablehnung eines Antrags zur Erhöhung der Pendlerpauschale (Beschlussempfehlung)","date":"2026-04-24","topic":"Arbeit und Beschäftigung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ablehnung-eines-antrags-zur-erhoehung-der-pendlerpauschale-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/2363","21/5546"],"summary":"Ein weitere Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag abgelehnt, der eine umfassende steuerliche Entlastung von Berufspendler:innen vorsieht. \n\nKern des Antrags ist eine deutliche Erhöhung der sogenannten Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Für Fahrten mit dem Auto soll diese Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent pro Kilometer angehoben werden. Zudem soll die bisherige Obergrenze von 4.500€ für den steuerlichen Abzug entfallen, sodass auch längere regelmäßige Pendelstrecken vollständig berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, die Pauschalen stärker nach Verkehrsmitteln zu differenzieren. Während Autofahrende stärker entlastet werden sollen, sollen Pauschalen für andere Verkehrsmittel angepasst werden; für Fußwege ist keine Pauschale mehr vorgesehen. Außerdem sollen die Pauschalen künftig automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, um steigende Kosten, etwa durch Inflation oder höhere Energiepreise, zu berücksichtigen. Auch Geringverdienende sollen von den Änderungen profitieren, indem die sogenannte Mobilitätsprämie ausgeweitet und bereits ab dem ersten Kilometer gewährt wird.\n\nZu dem Antrag lag auch eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, in welchem die Ablehnung empfohlen wird. Die Beschlussempfehlung wurde mit 448 Ja-Stimmen zu 136 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen."},{"id":6451,"title":"Antrag zu Energiepreisschocks aufgrund des Irankriegs (Beschlussempfehlung)","date":"2026-03-26","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/antrag-zu-energiepreisschocks-aufgrund-des-irankriegs-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/4984","21/4750"],"summary":"Im Bundestag wurde namentlich über eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag der AfD-Fraktion abgestimmt, der sich mit möglichen Energiepreisschocks infolge eines eskalierenden Konflikts im Nahen Osten befasst. Hintergrund des Antrags ist die Sorge, dass eine Unterbrechung wichtiger Transportwege wie der Straße von Hormus zu einer Verknappung von Öl und Gas auf dem Weltmarkt und damit zu weiter deutlich steigenden Energiepreisen führen könnte. \n\nDie Antragstellenden sehen darin erhebliche Risiken für Verbraucher:innen und Unternehmen in Deutschland, da steigende Energiepreise die Inflation verstärken und die wirtschaftliche Entwicklung belasten könnten. Zudem wird auf bereits hohe Energiekosten und mögliche negative Auswirkungen auf Industrie, Investitionen und Konsum hingewiesen. Konkret wird ein vorbereitetes Entlastungspaket für den Fall einer Energieverknappung gefordert. Dazu zählen insbesondere Steuersenkungen auf Energie, eine Reduzierung der Stromsteuer, die Absenkung von Energiesteuern auf EU-Mindestniveaus sowie eine Aussetzung der nationalen CO₂-Bepreisung. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, soll beispielsweise die Umsatzsteuer auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom zeitlich begrenzt auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sollen Maßnahmen auf EU-Ebene zur Senkung von CO₂-Zertifikatspreisen geprüft und sichergestellt werden, dass Entlastungen tatsächlich bei den Verbraucher:innen ankommen.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der AfD-Fraktion. Mit Annahme der Beschlussempfehlung wurde der Antrag mit 445 Ja-Stimmen zu 138 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt."},{"id":6455,"title":"Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten","date":"2026-03-26","topic":"Arbeit und Beschäftigung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/anhebung-des-schwellenwerts-in-betrieben-fuer-die-bestellung-von-sicherheitsbeauftragten","drucksachen":["21/3204","21/4981"],"summary":"Im Bundestag wurde namentlich über einen Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung abgestimmt, konkret über Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, der die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen hatte. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von EU-Vorgaben zu sogenannten Notfallverfahren im Binnenmarkt. Diese sollen in Krisensituationen sicherstellen, dass bestimmte Produkte, wie etwa Gasgeräte oder persönliche Schutzausrüstung, schneller auf den Markt gebracht werden können, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. \n\nDie namentliche Abstimmung bezog sich explizit auf einen Teil des Gesetzentwurfs (Artikel 3), mit dem Regelungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch geändert werden sollen. Dabei geht es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Künftig soll die Pflicht hierzu stärker von der Unternehmensgröße und der konkreten Gefährdungslage abhängen. Eine feste Verpflichtung gilt erst ab 50 Beschäftigten, während sie für kleinere Betriebe nur noch bei besonderer Gefährdung vorgesehen ist. \n\nArtikel 3 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) wurde mit 430 Ja-Stimmen angenommen. 132 Abgeordnete stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine."},{"id":6452,"title":"Keine weitere Reform des Staatsbürgerschaftsrechts (Beschlussempfehlung)","date":"2026-03-25","topic":"Migration und Aufenthaltsrecht","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keine-weitere-reform-des-staatsbuergerschaftsrechts-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/4792","21/4466"],"summary":"Im Bundestag wurde über eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag der AfD-Fraktion namentlich abgestimmt. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, wodurch Entscheidungen der Ampel-Koalition von 2024 wieder rückgängig gemacht werden sollen. Eine Einbürgerung soll erst nach acht Jahren möglich sein. Außerdem sollen jegliche Ausnahmen bei Anforderungen an das Sprachniveau und der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, entfernt werden. Bei illegaler Einreise soll eine spätere Einbürgerung nicht möglich sein.\nBereits im Oktober 2025 wurden das Staatsangehörigkeitsrecht durch die schwarz-rote Bundesregierung geändert und verschärft. Hier geht es zur namentlichen Abstimmung dazu. \n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der AfD-Fraktion. Mit Annahme der Beschlussempfehlung wurde der Antrag mit 439 Ja-Stimmen zu 135 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt."},{"id":6422,"title":"Umge­staltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II)","date":"2026-03-05","topic":"Arbeit und Beschäftigung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/umgestaltung-des-buergergelds-zur-neuen-grundsicherung-sgb-ii","drucksachen":["21/3541"],"summary":"Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung zugestimmt. Ziel der Reform ist laut Regierung ein Sozialstaat mit klareren Regeln, in dem staatliche Unterstützung stärker an Eigenverantwortung und Mitwirkung der Leistungsbeziehenden gekoppelt wird.\n\nEin zentraler Bestandteil der Bürgergeld-Reform ist die stärkere Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Künftig sollen sie ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Vor allem alleinstehende Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen grundsätzlich verpflichtet werden, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, wenn dies zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist. Gleichzeitig soll die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorrang vor anderen Maßnahmen erhalten. Qualifizierung und Weiterbildung bleiben jedoch wichtige Instrumente für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen unter 30 Jahren.\n\nAuch für Eltern in der Grundsicherung gelten künftig strengere Vorgaben. Sobald eine Kinderbetreuung sichergestellt ist, sollen sie in der Regel ab dem 14. Lebensmonat des Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.\n\nDarüber hinaus sieht die Reform Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten vor. Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen soll entfallen; stattdessen wird das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt. Zudem werden die übernommenen Kosten für Unterkunft und Miete stärker begrenzt, um die Ausgaben in der Grundsicherung zu reduzieren.\n\nEin weiterer Schwerpunkt der Reform sind strengere Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer etwa eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht auf vorgeschlagene Stellen bewirbt, muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Auch bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter sind Kürzungen vorgesehen. Im Extremfall kann der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vollständig entfallen. Gleichzeitig sollen jedoch die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.\n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 320 Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab zwei Enthaltungen von Jan Dieren und Ruppert Stüwe (beide SPD). \n\nZu dem Tagesordnungspunkt lagen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen vor, die jedoch nicht namentlich abgestimmt wurden."},{"id":6419,"title":"Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)","date":"2026-02-27","topic":"Europapolitik und Europäische Union","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/anpassung-des-nationalen-rechts-an-die-reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas-anpassungsgesetz","drucksachen":["21/1848"],"summary":"Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.\n\nKernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.\n\nWeitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.\n\nMit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.\n\nFür das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich."},{"id":6388,"title":"Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak (Beschlussempfehlung)","date":"2026-01-29","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/verlaengerung-des-bundeswehreinsatzes-im-irak-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/3206","21/3627","21/3628"],"summary":"Der Bundestag hat über die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak entschieden und einem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ zugestimmt.\n\nDer Antrag sieht vor, den Einsatz im Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI) um ein weiteres Jahr zu verlängern (zuletzt war dies in namentlicher Abstimmung am 17. Oktober 2024 geschehen). Ziel ist es, zur Stabilisierung des Landes beizutragen und ein Wiedererstarken der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu verhindern. Vorgesehen ist der Einsatz von weiterhin bis zu 500 Soldat:innen, die unter anderem die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten sowie Aufgaben wie Lufttransport, Luftraumüberwachung und Aufklärung übernehmen sollen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die internationale Präsenz weiterhin notwendig und von der irakischen Regierung ausdrücklich gewünscht sei. Insbesondere in Grenz- und umstrittenen Regionen im Nordirak versuche die Terrororganisation, neue Rückzugsräume zu schaffen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf rund 109 Millionen Euro.\n\nDer Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung die Zustimmung zu dem Antrag. Zudem liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses vor, dem zufolge der Einsatz mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar ist.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses. Diese wurde mit 389 Ja-Stimmen angenommen. Es gab 187 Gegenstimmen und eine Enthaltung von Rainer Rothfuß (AfD-Fraktion). Damit wurde die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak beschlossen."},{"id":6391,"title":"Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung","date":"2026-01-29","topic":"Politisches Leben, Parteien","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/streichung-des-straftatbestandes-der-politikerbeleidigung","drucksachen":["21/652","21/3901"],"summary":"Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ hatte die AfD-Fraktion die Streichung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Dieser Paragraf regelt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und sieht hierfür einen besonderen strafrechtlichen Schutz vor.\n\nZur Begründung ihres Antrags führte die Fraktion an, dass § 188 StGB zu einer Ungleichbehandlung führe, da identische Beleidigungen je nach betroffener Person unterschiedlich bestraft würden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 enthält der Paragraf eine Qualifikation für die Beleidigung von Politiker:innen. Dies widerspreche nach Auffassung der Fraktion dem demokratischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland.\n\nIn seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. \n\nDieser Empfehlung folgte die Mehrheit des Parlaments und der Gesetzentwurf wurde mit 440 Nein-Stimmen abgelehnt. 133 Abgeordnete stimmten dafür, Enthaltungen gab es keine."},{"id":6373,"title":"Stärkung von Verbraucherrechten im digitalen Vertragsabschluss","date":"2025-12-19","topic":"Recht","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/staerkung-von-verbraucherrechten-im-digitalen-vertragsabschluss","drucksachen":["21/1856","21/3345"],"summary":"Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts angenommen. Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Verbraucherrechte-Richtlinie weiterentwickeln. Die neuen Vorgaben müssen bis spätestens 19. Dezember 2025 beziehungsweise 27. März 2026 in deutsches Recht übertragen werden. \n\nZentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, eines sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Fernabsatzverträge. Verbraucher:innen sollen Verträge damit zukünftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Zudem wird im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge das bislang mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht eingeschränkt und das Versicherungsvertragsgesetz in weiteren Punkten angepasst. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erweiterte Informationspflichten für Unternehmen vor. Verbraucher:innen sollen künftig klarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über Haltbarkeitsgarantien informiert werden. Bei Waren mit digitalen Elementen kommen zusätzliche Angaben etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates hinzu. Für Finanzdienstleistungsverträge wird der Katalog der Informationspflichten neu geordnet und um Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt. \n\nDer Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, welche einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorsieht. Ergänzt wurden unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Online-Benutzeroberflächen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, um Verbraucher:innen vor manipulativen Gestaltungsmethoden, sogenannten „Dark Patterns“, zu schützen und ihre freie und informierte Entscheidungsfindung sicherzustellen.\n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 306 Ja-Stimmen zu 242 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten dagegen."},{"id":6372,"title":"Ablehnung der Streichung von Steuerprivilegien für höchste Erbschaften (Beschlussempfehlung)","date":"2025-12-19","topic":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ablehnung-der-streichung-von-steuerprivilegien-fuer-hoechste-erbschaften-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/627","21/2691"],"summary":"Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ abgelehnt. Die Linksfraktion fordert darin, zentrale Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht abzuschaffen. Dazu zählen insbesondere die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes sowie weitere Begünstigungen in den Paragrafen 13a bis d und 19a. Nach Ansicht der Fraktion führen diese Regelungen dazu, dass sehr große Erbschaften und Schenkungen faktisch kaum besteuert werden. Zur Begründung verweist sie darauf, dass im Jahr 2023 auf Erbschaften und Schenkungen im Wert von über sechs Milliarden Euro lediglich acht Millionen Euro Steuern angefallen seien, was einem Steuersatz von rund 0,13 Prozent entspreche. Von diesen Regelungen würden vor allem sehr vermögende Erb:innen profitieren, während kleine Erbschaften und insbesondere die neuen Bundesländer kaum begünstigt würden. Zudem kritisiert die Linksfraktion weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung, etwa durch die wiederholte Nutzung von Freibeträgen, spezielle Regelungen für große Immobilienbestände sowie Stiftungsmodelle. Dies führe aus ihrer Sicht zu einer Ungleichbehandlung, bei der kleinere Erbschaften höher besteuert würden als sehr große Vermögen.\n\nZu dem Antrag der Fraktion Die Linke lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Abehnung des Antrags empfohlen wird.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 507 Ja-Stimmen zu 47 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Damit wurde der Antrag der Linksfraktion abgelehnt."},{"id":6371,"title":"Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025 (Beschlussempfehlung)","date":"2025-12-18","topic":"Bundestag","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/zurueckweisung-von-einspruechen-gegen-die-bundestagswahl-2025-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/3100"],"summary":"Der Bundestag hat einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgend zwei Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 zurückgewiesen. Die Einsprüche richteten sich gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW), die mit 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Für den Einzug in den Bundestag fehlten der Partei 9.529 Stimmen. Das BSW hatte geltend gemacht, es habe zahlreiche Auszählungsfehler gegeben, und eine Neuauszählung oder zumindest eine Neubewertung ungültiger Stimmen gefordert. Der Wahlprüfungsausschuss wies die Einsprüche als unbegründet zurück. Es lägen keine mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften vor, die einen Wahlfehler begründen oder eine Änderung des Wahlergebnisses rechtfertigen würden.\n\nDie Beschlussempfehlung und somit die Zurückweisung der Einsprüche wurden mit 426 Stimmen angenommen. 129 Abgeordnete der AfD-Fraktion stimmten für eine Neuauszählung, es gab eine Enthaltung von Pascal Meiser (Fraktion Die Linke)."},{"id":6361,"title":"Russische Atomgeschäfte in Deutschland nicht unterbinden (Beschlussempfehlung)","date":"2025-12-05","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/russische-atomgeschaefte-in-deutschland-nicht-unterbinden-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/354","21/3103"],"summary":"Im Bundestag wurden zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf den Wiederaufbau der Ukraine durch eingefrorene russische Staatsvermögen abgelehnt.\n\nIn ihrem zweiten Antrag fordert die Fraktion, dass Atomgeschäfte mit Russland in Deutschland beendet werden. Konkret soll der Brennelementefabrik Lingen untersagt werden, Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart herzustellen, sofern dabei Sicherheitsrisiken nicht eindeutig ausgeschlossen werden können. Hintergrund ist ein geplantes Projekt von ANF und der Rosatom-Tochter Tvel, spezielle Brennelemente für ältere sowjetische Reaktoren in Mittel- und Osteuropa zu produzieren – ermöglicht durch die bisherige Ausnahmestellung des russischen Atomsektors in den EU-Sanktionen. Die Grünen kritisieren, dass dadurch nicht nur der Weiterbetrieb teils unsicherer europäischer Reaktoren unterstützt würde, sondern auch erhebliche Spionage- und Sabotagegefahren entstünden. Mitarbeitenden russischer Staatskonzerne dürfe kein unmittelbarer oder mittelbarer Zugang zu sensibler nuklearer Infrastruktur in Deutschland oder den belieferten Auslandsreaktoren ermöglicht werden.\n\nZudem fordert die Fraktion, auf EU-Ebene ein schnelles Importverbot für russische Kernbrennstoffe durchzusetzen und ein nationales Gesetz vorzulegen, das den vollständigen Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Wertschöpfungskette rechtlich absichert.\n\nZu dem zweiten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, worin die Ablehnung des Antrags empfohlen wird.\n\nAbgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, indem die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde. Diese wurde mit 454 Ja-Stimmen zu 130 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen."},{"id":6359,"title":"Modernisierung des Wehrdienstes","date":"2025-12-05","topic":"Verteidigung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/modernisierung-des-wehrdienstes","drucksachen":["21/1853","21/3076","21/3077"],"summary":"Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Wehrdienstes verabschiedet. Angestrebt wird laut Bundesregierung die Einführung eines neuen, attraktiven und grundsätzlich freiwilligen Wehrdienstes. Ab 2026 sollen deshalb alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Motivation und Eignung erhalten. Für Männer soll dieser verpflichtend, für Frauen freiwillig sein. Zudem soll für Männer ab Jahrgang 2008 die Musterung wieder zur Pflicht werden. Der neue Wehrdienst soll zwar freiwillig geleistet werden, doch falls die angestrebte Zahl von Bewerber:innen nicht erreicht wird, kann der Bundestag später eine „Bedarfswehrpflicht“ beschließen. Wer sich freiwillig meldet, soll eine moderne Ausbildung, eine Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto und möglichst wohnortnahe Einsatzmöglichkeiten erhalten. Soldat:innen auf Zeit sollen 2.700 Euro brutto verdienen inklusive Unterbringung und Zuschüssen für den Auto- oder Lkw-Führerschein ab mindestens einem Jahr Dienst. Der Wehrdienst soll mindestens sechs Monate dauern, kann aber individuell verlängert werden.\n\nMit dem neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz sollen drei Ziele verfolgt werden: Erstens soll ein besseres Lagebild darüber entstehen, wie viele Wehrpflichtige in den betroffenen Jahrgängen tatsächlich zur Verfügung stehen. Zweitens will die Bundesregierung deutlich mehr Freiwillige für die Bundeswehr gewinnen und damit auch das Reservist:innenpotenzial erhöhen. Drittens soll die Möglichkeit geschaffen werden, außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls per Rechtsverordnung eine Verpflichtung zum Grundwehrdienst einzuführen, allerdings nur, wenn der Bundestag zustimmt.\n\nZu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Verteidigungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit erarbeitet.\n\nDer Gesetzentwurf für ein Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wurde mit 323 Ja-Stimmen zu 272 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung von Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte auch Jan Dieren aus der SPD-Fraktion, während die anderen Mitglieder der Koalitionsfraktionen für das Modernisierungsgesetz stimmten."},{"id":6356,"title":"Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten","date":"2025-12-05","topic":"Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/stabilisierung-des-rentenniveaus-und-gleichstellung-der-kindererziehungszeiten","drucksachen":["21/1929","21/3112","21/3113"],"summary":"Im Bundestag wurde das Rentenpaket der Bundesregierung angenommen. Namentlich abgestimmt wurde dabei über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zentrale Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren und weiterentwickeln soll. Hintergrund ist, dass die bisherige Haltelinie für das Rentenniveau (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) von 48 Prozent Ende 2025 ausläuft und ohne neue Regelung eine Absenkung des Rentenniveaus eintritt. Um dies zu verhindern, soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesichert bleiben. Die daraus entstehenden Mehrkosten soll der Bund übernehmen, sodass der Beitragssatz weitgehend stabil bleiben kann.\n\nEin weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die vollständige Gleichstellung von Kindererziehungszeiten (auch unter dem Begriff \"Mütterrente\" bekannt). Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente, indem sie als Beitragszeiten angerechnet und dafür Rentenpunkte erhalten werden. Für vor 1992 geborene Kinder soll die Anrechnungszeit deshalb um ein weiteres halbes Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert werden – genauso wie bei nach 1992 geborenen Kindern. Auch diese Mehrkosten soll der Bund tragen. Zudem enthält der Entwurf Maßnahmen zur besseren finanziellen Stabilität der Rentenversicherung, etwa durch eine höhere Mindestreserve und vereinfachte Regeln für Bundeszuschüsse. Darüber hinaus sollen Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können. Für sie soll das Anschlussverbot bei befristeten Arbeitsverträgen entfallen, um eine freiwillige Weiterarbeit zu erleichtern und den Arbeitsmarkt zu entlasten.\n\nZu dem Gesetzentwurf hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, worin die Annahme empfohlen wird. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.\n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wurde mit 318 Stimmen angenommen. 224 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 53 Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke sowie von Stefan Seidler (SSW), Nicklas Kappe (CDU) und Konrad Körner (CDU).\nFolgende sieben Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion stimmten gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung: Johannes Winkel, Yannick Bury, Pascal Reddig, Johannes Volkmann, Marvin Schulz, Johannes Wiegelmann und Nicolas Zippelius."},{"id":6360,"title":"Eingefrorenes russisches Staatsvermögen nicht der Ukraine zur Verfügung stellen (Beschlussempfehlung)","date":"2025-12-05","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/eingefrorenes-russisches-staatsvermoegen-nicht-der-ukraine-zur-verfuegung-stellen-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/572","21/3084"],"summary":"Im Bundestag wurden zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf den Wiederaufbau der Ukraine durch eingefrorene russische Staatsvermögen abgelehnt. \n\nDa die Ukraine dringend Mittel für Verteidigung, Versorgung der Bevölkerung und Wiederaufbau – einschließlich zerstörter kultureller Infrastruktur – benötigt, fordert die Fraktion die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag auf, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die eingefrorenen Vermögenswerte betragen 260 Milliarden Euro, wovon rund 210 Milliarden Euro innerhalb der EU liegen. Deutschland müsse seine umfassende militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung für die Ukraine bekräftigen und klarstellen, dass nur die Wiederherstellung von Souveränität und territorialer Integrität einen dauerhaften Frieden ermöglichen könne. Zugleich betonen die Abgeordneten, dass eine zögerliche Unterstützung den Krieg nicht beenden könne und entschlosseneres Handeln notwendig sei.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Ablehnung des Antrags empfohlen wird.\n\nAbgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, indem die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde. Diese wurde mit 455 Ja-Stimmen zu 77 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen."},{"id":6357,"title":"Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten und Abschaffung anwaltlicher Vertretung bei Abschiebehaft","date":"2025-12-05","topic":"Migration und Aufenthaltsrecht","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/neuregelung-zu-sicheren-herkunftsstaaten-und-abschaffung-anwaltlicher-vertretung-bei-abschiebehaft","drucksachen":["21/780","21/3079"],"summary":"Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der vorsieht, dass künftig sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz, also für Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz, per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Die bisherigen Regeln für sichere Herkunftsstaaten nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben davon allerdings unberührt.\n\nNach Darstellung der Koalitionsfraktionen soll die Einstufung eines Landes als \"sicher\" Asylverfahren deutlich beschleunigen. Menschen aus diesen Staaten hätten in der Regel keine Aussicht auf Schutz in Deutschland, was ihre Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schneller macht und im Falle einer Ablehnung eine zügigere Rückführung ermöglicht. Die individuelle Prüfung jedes einzelnen Antrags bleibt jedoch bestehen. Gleichzeitig soll Deutschland dadurch für Antragsteller:innen weniger attraktiv werden, die aus nicht asylrelevanten Gründen einen Schutzstatus beantragen. Der Gesetzentwurf soll damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umsetzen und die Grundlage schaffen, künftig schneller auf steigende Asylanträge aus bestimmten Staaten reagieren zu können. Außerdem soll eine Regelung aufgehoben werden, die seit 2024 in Abschiebehaft- und Gewahrsamsverfahren zwingend einen Rechtsbeistand vorschreibt.\n\nDer Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung mit einigen Änderungen vorgelegt. So soll unter anderem das Staatsangehörigkeitsgesetz ergänzt werden: Wer im Einbürgerungsverfahren bewusst täuscht, besticht, droht oder falsche Angaben macht, kann für zehn Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden.\n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 457 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab drei Enthaltungen von Jan Dieren (SPD), Annika Klose (SPD) und Knuth Meyer-Soltau (AfD)."},{"id":6355,"title":"Keine Abschaffung der CO2-Bepreisung (Beschlussempfehlung)","date":"2025-12-04","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keine-abschaffung-der-co2-bepreisung-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/227","21/3108"],"summary":"In einer namentlichen Abstimmung hat sich der Bundestag mit einem Antrag der AfD-Fraktion befasst, die das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, GEG) vollständig abschaffen und die CO₂-Bepreisung von Heizöl und Gas ersatzlos streichen möchte. Auch die Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben wie der Green Deal sowie der CO₂-Grenzausgleich sollen sofort beendet werden. \n\nDie AfD bezweifelt, dass es, wie von der Koalition angekündigt, tatsächlich zu seiner Abschaffung des Heizungsgesetzes kommen werde. Stattdessen werde aus Sicht der Fraktion versucht, Öl- und Gasheizungen indirekt über steigende CO₂-Kosten aus dem Markt zu drängen und so teuer zu machen, dass sich die Besitzer:innen der Heizungen deren Nutzung nicht mehr leisten können.\n\nZu dem Antrag hat der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung abgegeben, worin die Ablehnung empfohlen wird.\n\nDie Beschlussempfehlung, die die Ablehnung des Antrags der AfD-Fraktion empfiehlt, wurde mit 442 Ja-Stimmen angenommen. Mit Nein stimmten 138 Abgeordnete, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6354,"title":"Besteuerung von Luxusflügen","date":"2025-12-04","topic":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/besteuerung-von-luxusfluegen","drucksachen":["21/3035"],"summary":"Im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Klimapolitik wurde in namentlicher Abstimmung ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Luxusflüge besteuern – Klimaschutz-Lücke im Verkehr endlich angehen“ abgelehnt. In ihrem Antrag weist die Fraktion auf die große Klimaschutzlücke im Verkehrssektor hin. Besonders klimaschädlich seien demnach Luxusflüge und Privatjets, die von einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung genutzt werden, aber einen erheblichen Anteil der Flugemissionen verursachen würden. Im Antrag heißt es, dass ein Langstreckenflug in der First Class ungefähr neunmal so klimaschädlich wie in der Economyclass sei. Eine Reiseim Privatjet verursach sogar bis zu 80-mal so hohe Emissionen. Daher fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich der von Frankreich geführten internationalen Allianz anzuschließen und eine progressive Zusatzabgabe auf Privatjetflüge und Premium-Flugtickets einzuführen. Damit sollen CO₂-Emissionen reduziert und Hunderte Millionen Euro zusätzliche Staatseinnahmen erzielt werden.\n\nGegen den Antrag der Grünen stimmten 451 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 134 Abgeordnete, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6353,"title":"Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen","date":"2025-12-03","topic":"Migration und Aufenthaltsrecht","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/visa-fuer-afghanische-staatsangehoerige-mit-aufnahmezusage-erteilen","drucksachen":["21/3031"],"summary":"In einer namentlichen Abstimmung wurde ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, in welchem die Bundesregierung dazu aufgefordert wurde, alle bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige konsequent umzusetzen. \n\nLaut Antrag sollen Menschen, die über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Ortskräfteverfahren eine Zusage erhalten haben und sicherheitsgeprüft sind, umgehend ein Visum bekommen und nach Deutschland ausgeflogen werden. Auch Afghan:innen, die trotz Aufnahmezusage abgeschoben wurden, sollen nach Pakistan zurückgeholt, ihre Verfahren abgeschlossen und anschließend ebenfalls nach Deutschland gebracht werden. Zudem verlangen die Abgeordeten Klarheit für die Betroffenen. Die Bundesregierung soll ihnen mitteilen, ob ihre Unterbringung in Pakistan sowie die Bearbeitung ihrer Fälle im kommenden Jahr fortgesetzt werden könne und ob weiterhin Visa erteilt werden. Gleichzeitig soll sie mit Pakistan darüber verhandeln, die Frist für die Bearbeitung und Ausreise über den 31. Dezember 2025 hinaus zu verlängern. Die Fraktion begründet ihren Antrag mit einer deutlichen Verschlechterung der Menschenrechtslage und tiefgreifenden Verletzungen der Grundrechte in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021. \n\nDer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 440 Nein-Stimmen zu 130 Ja-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt."},{"id":6351,"title":"Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz 2026","date":"2025-11-28","topic":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/schlussabstimmung-zum-haushaltsgesetz-2026","drucksachen":["21/600","21/2062","21/2063"],"summary":"In der namentlichen Schlussabstimmung wurde das Haushaltsgesetz 2026 mit einigen Änderungen angenommen. Geplant sind für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro - ein Plus von 21,54 Milliarden Euro im Vergleich zu 2025 und 4,4 Prozent mehr als ursprünglich im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. 58,35 Milliarden Euro der geplanten Ausgaben sollen dabei auf Investitionen und 449,91 Milliarden Euro auf Verpflichtungsermächtigungen, also Auszahlungen, die erst in den kommenden Haushaltsjahren erfolgen, entfallen. Die Nettokreditaufnahme soll 2026 bei 97,96 Milliarden Euro liegen, auch hier werden höhere Ausgaben angenommen, als ursprünglich von der Regierung angesetzt. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro). \n\nZu dem Regierungsentwurf lagen mehrere Beschlussempfehlungen vor, darunter auch diverse Beschlussempfehlungen zu bestimmten Einzelplänen. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.\n\nDas Haushaltsgesetz 2026 wurde in geänderter Fassung mit 322 Ja-Stimmen zu 252 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen."},{"id":6346,"title":"Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 2026","date":"2025-11-26","topic":"Bundestag","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/etat-von-bundeskanzler-und-bundeskanzleramt-2026","drucksachen":["21/600","21/2062","21/2061"],"summary":"Im Rahmen der viertägigen Schlussberatungen zum Bundeshaushalt 2026 fand auch die große Generaldebatte zur Regierungspolitik statt. In der anschließenden namentlichen Abstimmung nahm der Bundestag den Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Einzelplan 04) in namentlicher Abstimmung an. Der Haushalt solle demnach für das Jahr 2026 5,0 Milliarden Euro umfassen, rund 100 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, soll mit 2,2 Milliarden Euro knapp 200 Millionen mehr ausgeben können als 2025. Mit 18,3 Millionen Euro bleiben die Mittel der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser, nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Neu enthalten im Kanzleretat sind Ausgaben für Sport und Ehrenamt. Dem neu geschaffenen Amt der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt stehen 386,5 Millionen Euro zur Verfügung.\n\nZu dem Einzelplan lagen eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses sowie eine Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor. \n\nFür den Einzelplan zum Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt stimmten 324 Abgeordnete, 274 votierten dagegen. Es gab keine Enthaltungen."},{"id":6319,"title":"Weitere Bundes­wehrbeteiligung an der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer","date":"2025-11-13","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/weitere-bundeswehrbeteiligung-an-der-eu-mission-eunavfor-med-irini-im-mittelmeer","drucksachen":["21/2068","21/2648","21/2649"],"summary":"Der Bundestag hat der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die EU geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer um ein weiteres Jahr zugestimmt. Das aktuelle Mandat läuft im November 2025 aus und war zuletzt im Januar 2025 in namentlicher Abstimmung verlängert worden. Ziel der Operation sei weiterhin die Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen und die Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten. Außerdem soll die Bundeswehr mit bis zu 300 Soldat:innen Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen.\n\nZu dem Antrag der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, über welche namentlich abgestimmt und worin die Annahme des Antrags empfohlen wurde. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zu der Vereinbarkeit des Antrags mit der Haushaltslage des Bundes veröffentlicht.\n\nDie Beschlussempfehlung und damit auch der Antrag wurden mit 313 Ja-Stimmen zu 182 Nein-Stimmen bei 69 Enthaltungen angenommen. Enthalten haben sich bis auf neun Abgeordnete die gesamte Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die SPD-Abgeordneten Jan Dieren und Ruppert Stüwe."},{"id":6326,"title":"Gesetz zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur","date":"2025-11-13","topic":"Energie","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/gesetz-zur-beseitigung-der-klimaschutzfolgen-und-wiederherstellung-der-energieinfrastruktur","drucksachen":["21/1725","21/576"],"summary":"Zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Beseitigung von Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland wurden im Bundestag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. In einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde die Ablehnung beider Entwürfe ebenfalls empfohlen.\n\nDer Gesetzentwurf der AfD für ein „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ sieht vor, das Atomgesetz zu ändern sowie zahlreiche klima- und energiepolitische Gesetze aufzuheben, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), den Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), den Klima- und Transformationsfonds sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg. Zudem fordert die Fraktion, das Kyoto-Protokoll von 1997 zu kündigen und aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 auszusteigen. Statt Emissionsminderung will die AfD auf eine Anpassung an Klimafolgen, mehr Vorsorge für Notlagen und eine Energieversorgung aus „nicht volatilen“ Quellen, insbesondere fossilen und nuklearen Kraftwerken setzen. Die AfD-Fraktion bezweifelt einen nennenswerten menschlichen Einfluss auf das Klima und widerspricht damit dem wissenschaftlichen Konsens der Klimawandelforschung.\n\nDer „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland - Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ wurde mit 443 Nein-Stimmen zu 131 Ja-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.\n\nDer zweite Gesetzentwurf zur \"Änderung des Grundgesetzes zur Klimaschutzfolgenbereinigung\" wurde ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt."},{"id":6330,"title":"Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes","date":"2025-11-13","topic":"Gesundheit","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aenderung-des-tierarzneimittelgesetzes-und-des-apothekengesetzes","drucksachen":["21/1938","21/2668"],"summary":"Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes in geänderter Fassung angenommen. Kern des Gesetzes ist es, EU-Vorgaben zur Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren in Deutschland mit möglichst wenig zusätzlicher Bürokratie umzusetzen. So wird das bislang auf 2026 vorgezogene erste Erfassungsjahr für Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr 2029 verschoben. Außerdem werden die bisher halbjährlichen Mitteilungspflichten von Tierhalter:innen und Tierärzt:innen im Rahmen des deutschen Antibiotikaminimierungskonzepts auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich wird die Datenerfassung auf bislang nicht erfasste lebensmittelliefernde Tierarten sowie auf Hunde, Katzen, Füchse und Nerze in Pelztierhaltung ausgeweitet.\n\nDurch die neuen Regelungen soll eine bessere Datengrundlage zur Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung geschaffen werden. Damit lassen sich Entwicklungen und mögliche Risikofaktoren bei der Antibiotikaanwendung genauer erkennen. Laut Bundesregierung trägt dies zu einem umsichtigeren Einsatz von Antibiotika und damit zur Bekämpfung antibiotikaresistenter Erreger bei. Zugleich bedeutet die Umstellung auf jährliche Meldungen eine Entlastung für Tierärzt:innen sowie Tierhalter:innen.\n\nZu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, worin die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen wurde.\n\nAuf Grundlage der Beschlussempfehlung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit 238 Ja-Stimmen zu 120 Nein-Stimmen bei 28 Enthaltungen angenommen."},{"id":6323,"title":"Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit","date":"2025-11-13","topic":"Arbeit und Beschäftigung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/modernisierung-und-digitalisierung-der-bekaempfung-von-schwarzarbeit","drucksachen":["21/1930","21/2670","21/2671"],"summary":"Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung effizienter und wirksamer zu gestalten. Kern soll dabei ein stärker risikobasierter Ansatz mit automatisiertem Datenabgleich sein, indem große Datenmengen ausgewertet werden, um mögliche Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit besser erkennen und rechtstreue Betriebe entlasten zu können. Dazu soll auch KI von den Behörden eingesetzt werden. Prüfungen und Identitätskontrollen werden laut Gesetzentwurf zukünftig digitaler und schneller ablaufen. Die FKS soll ihre Ressourcen stärker auf organisierte Kriminalität und organisierte Formen der Schwarzarbeit ausrichten und dafür in den polizeilichen Informationsverbund eingebunden werden. Zudem sollen die Straf- und Bußgeldregeln praxistauglicher und die Ermittlungsbefugnisse der Zollverwaltung erweitert werden. Erweiterte Befugnisse für den Kampf gegen Schwarzarbeit erhalten zukünftig auch die Landesbehörden. Die durch die neuen Maßnahmen entstehenden Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte werden bis 2029 auf rund 858,4 Mio. Euro geschätzt.\n\nZu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen wurde. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.\n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 322 Stimmen angenommen. 50 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 207 Enthaltungen aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Gerrit Huy (AfD) stimmte für den Gesetzentwurf, Ronald Gläser (AfD) und Georg Schroeter (AfD) stimmten mit Nein."},{"id":6327,"title":"Änderung des Grundgesetzes zur Klimaschutzfolgenbereinigung","date":"2025-11-13","topic":"Energie","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aenderung-des-grundgesetzes-zur-klimaschutzfolgenbereinigung","drucksachen":["21/1725","21/575"],"summary":"Zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Beseitigung von Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland wurden im Bundestag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. In einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde die Ablehnung beider Entwürfe ebenfalls empfohlen.\n\nVorgelegt hat die AfD unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Artikel 143h, der erst seit einigen Monaten in Kraft ist, soll dabei ersetzt werden. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 soll laut Entwurf gestrichen und die dafür vorgesehenen Sondervermögen (bis zu 500 Mrd. Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds) aufgehoben werden. Zugleich soll für Maßnahmen des Klimaschutzes, wie z.B. die CO₂-Bepreisung sowie die Förderung und Genehmigung von Wind-, Solar-, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft ausdrücklich kein öffentliches Interesse gelten. Stattdessen will die AfD Infrastruktur, Versorgungssicherheit und anpassungsorientierte Umweltpolitik priorisieren, inklusive wetterunabhängiger Energiequellen wie Kernenergie und Kohle. Für zielgenaue Infrastrukturausgaben stünden im Kernhaushalt ausreichende Mittel zur Verfügung. Laut Fraktion seien die Klimaschutzmaßnahmen nicht gerechtfertigt und stellten eine unzulässige Einschränkung von Grundrechten dar.\n\nDer Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wurde mit 432 Nein-Stimmen zu 128 Ja-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.\n\nDer zweite Gesetzentwurf zur \"Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur\" wurde ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt."},{"id":6318,"title":"Beteiligung der Bundeswehr an der Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer verlängern","date":"2025-11-13","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/beteiligung-der-bundeswehr-an-der-operation-sea-guardian-im-mittelmeer-verlaengern","drucksachen":["21/2069","21/2650","21/2651"],"summary":"Der Bundestag hat einer Verlängerung des Ende November auslaufenden Mandats für die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer zugestimmt. Zuletzt war über eine Verlängerung um ein Jahr im Januar 2025 namentlich abgestimmt worden. Wie bisher sollen bis zu 550 Soldat:innen für die Überwachung des Seegebiets im Mittelmeerraum, die Bekämpfung von Terrorismus und die Verhinderung von Waffenschmuggel eingesetzt werden.\n\nZu dem Antrag der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, über die namentlich abgestimmt wurde. Die Beschlussempfehlung schlägt die Annahme des Antrags vor. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zu der Vereinbarkeit des Antrages mit der Haushaltslage des Bundes veröffentlicht.\n\nDie Beschlussempfehlung und damit auch der Antrag wurden mit 387 Stimmen angenommen. 169 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab drei Enthaltungen von Jan Dieren (SPD), Ruppert Stüwe (SPD) sowie Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Grünen-Abgeordnete Max Lucks stimmte als einziger seiner Fraktion mit Nein."},{"id":6324,"title":"Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (Änderungsantrag)","date":"2025-11-13","topic":"Energie","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/energiesteuer-und-stromsteuergesetz-aenderungsantrag","drucksachen":["21/2760","21/1866"],"summary":"Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurde im Bundestag abgelehnt. \n\nDer ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Fortsetzung der Stromsteuersenkung auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu gewährleisten. Außerdem sollen durch den Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität ermöglicht werden. Viele Gesetzesänderungen werden damit begründet, Bürokratie abzubauen. Der Änderungsantrag der Grünen schlägt eine Reihe von Änderungen am Gesetz der Bundesregierung vor. Es wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung der Stromsteuer gefordert. Durch die allgemeine Absenkung des Strompreises entfielen laut Antrag zahlreiche Ausnahmen und Entlastungsregelungen, wodurch das Stromsteuerrecht erheblich vereinfacht werde, was wiederum Verwaltung und Wirtschaft entlasten würde. Zudem würden alle Verbraucher:innen von der Absenkung profitieren und die Elektrifizierung der Wirtschaft werde vorangetrieben.\n\nDer Änderungsantrag wurde mit 313 Gegenstimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Mit Ja stimmten 244 Abgeordnete der Fraktionen BÜNDNIS/DIE GRÜNEN, Die Linke und AfD. Es gab keine Enthaltungen."},{"id":6329,"title":"Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026","date":"2025-11-13","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/zuschuss-zu-den-uebertragungsnetzkosten-fuer-das-jahr-2026","drucksachen":["21/1863","21/2754","21/2755"],"summary":"Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 angenommen. Netzbetreiber erhalten dafür insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, damit die Entgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze und damit auch die Strompreise für Verbraucher:innen sinken. Der Zuschuss wird durch einen neuen Paragrafen 24c im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und soll die Kostenbelastung der Stromkund:innen spürbar dämpfen.\n\nZu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor, worin die Annahme in geänderter Fassung empfohlen wurde. Zudem lag ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit vor. \n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 309 Ja-Stimmen angenommen. Dagegen stimmte niemand, jedoch gab es 238 Enthaltungen aus der Opposition."},{"id":6316,"title":"Keine Einschränkung der medizinischen Versorgung von Ausländer:innen (Beschlussempfehlung)","date":"2025-11-06","topic":"Gesundheit","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keine-einschraenkung-der-medizinischen-versorgung-von-auslaenderinnen-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/1750","21/2603"],"summary":"Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Namen \"Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell\" wurde vom Bundestag abgelehnt. Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde.\n\nIn ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Asylbewerber:innen künftig keine Gesundheitsleistungen mehr erhalten sollen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgehen. Darunter fallen beispielsweise psychotherapeutische Angebote und die Behandlung chronischer Erkrankungen. Als Vorbild diene Dänemark, wo nur noch akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen für Asylsuchende ergriffen werden. Die Reduktion auf ein Minimum der medizinischen Leistungen soll laut Antrag künftig unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland für alle Asylbewerber:innen gelten. \n\nDie Beschlussempfehlung wurde mit 434 Gegenstimmen angenommen. 126 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Antrag wurde somit abgelehnt."},{"id":6311,"title":"Mietwuchergesetz","date":"2025-11-06","topic":"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen","accepted":false,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/mietwuchergesetz","drucksachen":["21/134","21/2168"],"summary":"Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke für ein \"Mietwuchergesetz“ wurde im Bundestag abgelehnt. Empfohlen wurde die Ablehnung auch in einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. \n\nDie Linksfraktion begründet den Gesetzentwurf mit der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage vor allem in Ballungsräumen, die vielerorts zu Mieten deutlich oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete führe und Mieter:innen mangels Alternativen in Verträge mit unangemessen hohen Mietpreisen dränge. Da die bisherigen zivilrechtlichen Mittel nicht ausreichen würden, müsse unter anderem § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärft werden. Das schwer nachweisbare Tatbestandsmerkmal der „Ausnutzung“ eines geringen Angebots solle entfallen und die Unangemessenheit der Miete stattdessen an einem objektiven Kriterium, dem geringen Angebot, festgemacht werden. Zugleich solle der Bußgeldrahmen von derzeit maximal 50.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. \n\nDer Gesetzentwurf wurde mit 440 Gegenstimmen abgelehnt. 131 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6278,"title":"Keine Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung (Beschlussempfehlung)","date":"2025-11-06","topic":"Landwirtschaft und Ernährung","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keine-wiedereinfuehrung-der-agrardieselrueckerstattung-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/604","21/2632"],"summary":"Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem eine Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung gefordert wird. So soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Agrardieselrückerstattung von 21,48 Cent pro Liter ausgezahlt werden. Außerdem soll die CO2-Bepreisung auf Diselkraftstoffe ersatzlos gestrichen werden. Durch die Maßnahmen soll die Wettebewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt gestärkt werden. Aufgrund der im Jahr 2023 beschlossenen schrittweisen Reduktion der Rückvergütung bis 2026, gerieten mittlerweile laut Antrag vor allem kleine und mittlere Betriebe in finanzielle Schwierigkeiten, da diese im hohem Maße auf Agrardiesel angewiesen seien. Viele Betriebe, die ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stünden, seien durch die Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, welche mit 436 Ja-Stimmen zu 126 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen wurde. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit abgelehnt."},{"id":6315,"title":"Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften","date":"2025-11-06","topic":"Gesundheit","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aenderung-der-internationalen-gesundheitsvorschriften","drucksachen":["21/1508","21/2602"],"summary":"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften wurde im Bundestag angenommen. Zum Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor, der die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. \n\nDer Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Deutschland an die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechtlich gebunden wird, die von der 77. Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurden. Diese Vorschriften gelten als zentrales internationales Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Erfahrungen aus jüngsten Gesundheitskrisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten gezeigt, dass die bestehenden IGV in Hinblick auf die internationale Koordinierung von Pandemiereaktionen überarbeitet werden müssen.\nZu den wesentlichen Änderungen zählt die Einführung des neuen Begriffs „pandemische Notlage“. Zudem sollen „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als grundlegende Prinzipien in die IGV aufgenommen werden. Ziel der Reformen ist es, die Unterstützung der WHO für die Mitgliedsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen zu stärken, beispielsweise durch leichteren Zugang zu wichtigen Medikamenten und medizinischen Produkten. Außerdem soll die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Staaten im Rahmen der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen verbessert werden.\n\nDer Gesetzentwurf wurde mit 428 Ja-Stimmen angenommen. 131 Abgeordnete stimmten dagegen, darunter neben den Abgeordneten aus der AfD-Fraktion auch Saskia Ludwig aus der Fraktion der CDU. Es gab keine Enthaltungen."},{"id":6286,"title":"Keine Abschaffung des Verbrenner-Verbots (Beschlussempfehlung)","date":"2025-10-16","topic":"Umwelt","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keine-abschaffung-des-verbrenner-verbots-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/225","21/476","21/604"],"summary":"Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, der die Rücknahme des sogenannten Verbrenner-Verbots fordert. Ab 2035 sollen in der gesamten EU nur noch emissionsfreie PKW neu zugelassen werden, um die Schadstoffbelastung, insbesondere durch CO2-Ausstoß, im Verkehrssektor zu senken. Derzeit gibt es Diskussionen über das Aufweichen der strikten Vorschriften auf EU-Ebene. Die AfD-Fraktion sieht im Verbrenner-Verbot die Ursache für sinkende Produktion und die Gefährdung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Der Antrag sieht die vollständige Abschaffung des Verbrenner-Verbots vor, um die gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands zu verbessern. \n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor, worin die Ablehnung des Antrags empfohlen wird.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, welche mit 433 Ja-Stimmen zu 138 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen wurde. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit abgelehnt."},{"id":6284,"title":"Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)","date":"2025-10-16","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/fortsetzung-des-bundeswehreinsatzes-im-roten-meer-eunavfor-aspides","drucksachen":["21/1372","21/2119","21/2120"],"summary":"Der Bundestag hat die Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES im Roten Meer angenommen. Das Mandat ist befristet bis Oktober 2026 und war in namentlicher Abstimmung zuletzt im Januar 2025 verlängert worden. In ihrem Antrag schlägt die Bundesregierung vor, dass sich die Bundeswehr zukünftig nur noch mit bis zu 350 Soldat:innen beteiligt statt wie bisher mit bis zu 700 Soldat:innen. Das Einsatzgebiet umfasst die Meerenge von Bab al-Mandab, die Straße von Hormus sowie internationale Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf. Zur Begründung der Verlängerung verweist die Bundesregierung auf anhaltende Angriffe der Huthi-Miliz auf die internationale Schifffahrt, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. 15 Prozent des weltweiten Handels verlaufen entlang der gefährdeten Route, weshalb die Sicherung des Frachtverkehrs von wirtschaftlicher und geostrategischer Bedeutung sei. Es wird mit einsatzbedingten Zusatzausgaben von rund 23,9 Millionen Euro gerechnet.\n\nDer Auswärtige Ausschuss empfiehlt in einer entsprechenden Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags. Zudem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Vereinbarkeit des Einsatzes mit der Haushaltslage des Bundes vorgelegt.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 435 Ja-Stimmen zu 69 Nein-Stimmen bei 77 Enthaltungen angenommen. Aus der SPD-Fraktion enthielten sich Jan Dieren und Ruppert Stüwe. In der AfD-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung, aber auch Nein-Stimmen und Enthaltungen."},{"id":6285,"title":"Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan (UNMISS)","date":"2025-10-16","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/verlaengerung-des-bundeswehreinsatzes-im-suedsudan-unmiss","drucksachen":["21/1371","21/2117","21/2118"],"summary":"Der Bundestag hat der Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung mit bis zu 50 Soldat:innen an der von den Vereinten Nationen geführten Mission im Südsudan (UNMISS) zugestimmt. Das Mandat ist bis Ende Oktober 2026 befristet und war zuletzt in namentlicher Abstimmung im Januar 2025 verlängert worden.\n\nZiel der Mission sei es laut Antrag, Zivilpersonen zu schützen, die Menschenrechtslage zu überwachen sowie die Umsetzung des Friedensabkommens und den Friedensprozess zu unterstützen. Für den Zeitraum belaufen sich die einsatzbedingten Zusatzkosten auf rund eine Million Euro.\n\nDer Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags. Zudem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, in dem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Haushaltslage des Bundes bewertet wird.\n\nDie entsprechende Beschlussempfehlung und damit die Verlängerung des Einsatzes wurden mit 494 Stimmen angenommen. 72 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen von Jan Dieren (SPD) sowie den drei AfD-Abgeordneten Torben Braga, Jan Feser, Rainer Rothfuß. Entgegen ihrer Fraktion stimmte Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gegen den Antrag."},{"id":6280,"title":"Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes","date":"2025-10-08","topic":"Migration und Aufenthaltsrecht","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aenderung-des-staatsangehoerigkeitsgesetzes","drucksachen":["21/537","21/1634"],"summary":"Der Bundestag hat über die von der Bundesregierung geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgestimmt. Zentral ist dabei die Rücknahme der durch die Ampel-Regierung eingeführten \"Tourboeinbürgerung\". Demnach ist eine Einbürgerung ausländischer Staatsbürger:innen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie besonderer Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren regulären Aufenthalts in Deutschland möglich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig keine Verkürzung der Aufenthaltszeit mehr möglich ist und somit mindestens fünf Jahre regulärer Aufenthalt in Deutschland als Bedingung für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgelegt wird. Begründet wird der Schritt damit, dass die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland Zeit benötige.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, in dem die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen wird.\n\nDer Gesetzentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung wurde mit 450 Ja-Stimmen zu 134 Nein-Stimmen angenommen. Es gab zwei Enthaltungen von Knuth Meyer-Soltau (AfD) und Uwe Schulz (AfD)."},{"id":6251,"title":"Haushaltsgesetz 2025","date":"2025-09-18","topic":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/haushaltsgesetz-2025","drucksachen":["21/500","21/1062","21/501"],"summary":"Im Bundestag wurde namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushaltsgesetz 2025 abgestimmt. Darin vorgesehen sind insgesamt Ausgaben des Bundes in Höhe von 502,55 Milliarden Euro. Für Investitionen sollen unter anderem 62,73 Milliarden Euro ausgegeben werden dürfen, die Nettokreditaufnahme soll bei 81,8 Milliarden Euro liegen. Vor allem möchte die Bundesregierung zukünftig in die Bereiche Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung sowie Klimaschutz investieren. Dafür soll unter anderem auch ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 37,2 Milliarden Euro eingerichtet werden. \n\nZu dem Haushaltsgesetz 2025 lagen ein Bericht und mehrere Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zu den Einzelplänen sowie eine Stellungnahme des Bundesrates vor.\n\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit 324 Ja-Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6250,"title":"Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt","date":"2025-09-17","topic":"Bundestag","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/etat-von-bundeskanzler-und-bundeskanzleramt","drucksachen":["21/500","21/1064","21/1062"],"summary":"Namentlich abgestimmt wurde im Rahmen der Abschlussberatungen zum Bundeshaushalt 2025 über den Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt. Vorgesehen sind unter anderem Ausgaben in Höhe von 4,04 Milliarden Euro, während es im Jahr 2024 noch 3,87 Milliarden Euro waren. 2,03 Milliarden Euro davon soll der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, erhalten sowie 18,22 Millionen Euro die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser. Der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst soll 1,19 Milliarden Euro betragen, während die Ausgaben der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zukünftig dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugeordnet werden sollen. In der Debatte um den Etat des Bundeskanzleramtes ging es jedoch auch um den Kurs der Bundesregierung insgesamt.\n\nZu dem Einzelplan lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Haushaltsausschusses vor.\n\nDie Abstimmung zum Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt wurde mit 322 Stimmen angenommen. 273 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen."},{"id":6249,"title":"Kein Stopp des Rückbaus abgeschalteter Kernkraftwerke (Beschlussempfehlung)","date":"2025-09-11","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/kein-stopp-des-rueckbaus-abgeschalteter-kernkraftwerke-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/220","21/386"],"summary":"Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, worin die Fraktion fordert, den Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke sofort zu stoppen und die Reaktoren möglichst schnell wieder in Betrieb zu nehmen. In dem Antrag wird der Atomausstieg als Fehler bezeichnet, der die Stromversorgung unsicher mache. Die Fraktion will das Atomgesetz daher so ändern, dass die Stromproduktion aus Kernkraft wieder erlaubt wird. Außerdem solle Deutschland der internationalen „Atomallianz“ für mehr Atomstrom beitreten.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.\n\nNamentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, welche mit 449 Ja-Stimmen zu 131 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen wurde. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit abgelehnt."},{"id":6170,"title":"Keinen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einsetzen (Beschlussempfehlung)","date":"2025-07-10","topic":"Bundestag","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/keinen-untersuchungsausschuss-zur-aufarbeitung-der-corona-pandemie-einsetzen-beschlussempfehlung","drucksachen":["21/573","21/805"],"summary":"Im Bundestag wurde der Antrag der AfD-Fraktion behandelt, worin die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie gefordert wird. Ziel des Ausschusses sei es laut Fraktion, die politischen Entscheidungen und Maßnahmen während der Pandemie, insbesondere hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Auswirkungen auf die Gesellschaft, zu untersuchen. Die Antragsteller:innen betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung, um Lehren für zukünftige Krisen zu ziehen.\n\nGemäß Artikel 44 des Grundgesetzes kann der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies verlangt. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss aus neun ordentlichen Mitgliedern besteht. \n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vor, worin empfohlen wird, den Antrag abzulehnen. Über die Beschlussempfehlung wurde namentlich abgestimmt.\n\nDie Beschlussempfehlung wurde mit 450 Stimmen angenommen. 146 Abgeordnete stimmten dagegen, darunter entgegen seiner Fraktionslinie Jürgen Coße (SPD). Es gab eine Enthaltung von Saskia Ludwig (CDU)."},{"id":6155,"title":"Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte","date":"2025-06-27","topic":"Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aussetzung-des-familiennachzugs-fuer-subsidiaer-schutzberechtigte","drucksachen":["21/321","21/634"],"summary":"Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte* abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen, um die Aufnahme- und Integrationskapazitäten von Ländern und Kommunen zu entlasten. Hintergrund seien laut Entwurf die konstant hohen Zahlen an Schutzsuchenden und die vollständige Ausschöpfung des bisherigen Kontingents von monatlich 1.000 Visa. In Härtefällen soll es weiterhin möglich bleiben Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nacholen zu können. Zudem soll neben der \"Steuerung\" auch der Begriff „Begrenzung“ wieder explizit in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden. Die Maßnahme ist laut Gesetzentwurf mit verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar und soll zu deutlichen Entlastungen bei Verwaltung und Finanzen führen.\n\nZu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, in der die Annahme empfohlen wurde.\n\n*Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt, aber stichhaltige Gründe dafür vorgebracht werden können, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen (Quelle: Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge) .\n\nDer Gesetzentwurf wurde mit 444 Ja-Stimmen angenommen. 133 Abgeordntete stimmten mit Nein, darunter neben den Abgeordneten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auch Hakan Demir und Maja Wallstein aus der SPD-Fraktion. Enthaltungen gab es keine."},{"id":6151,"title":"Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes","date":"2025-06-26","topic":"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/aenderung-des-allgemeinen-eisenbahngesetzes","drucksachen":["21/326","21/642"],"summary":"Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes abgestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahr 2023 verschärften Bedingungen für die Freistellung von Bahnflächen vom Bahnbetriebszweck zu lockern. Künftig soll das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck nur dann bestehen, wenn ein tatsächliches Verkehrsbedürfnis oder langfristiger Nutzungsbedarf erkennbar ist. Damit sollen insbesondere kommunale Vorhaben wie Wohnungsbauprojekte erleichtert werden, die bislang an den strengen Freistellungsvorgaben scheiterten. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Bahnflächen nicht freigestellt werden dürfen, wenn eine Reaktivierung der Strecke möglich erscheint. Eine Übergangsregelung ermöglicht es zudem, vor dem 29. Dezember 2023 gestellte Anträge nach der alten Rechtslage zu bearbeiten. Der Entwurf schafft so einen Ausgleich zwischen Infrastrukturerhalt und kommunalen Entwicklungszielen.\n\nZu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor, worin die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen wurde.\n\nDer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit 305 Ja-Stimmen angenommen. 172 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 67 Enthaltungen."},{"id":6148,"title":"Weitere Beteiligung der Bundeswehr im Kosovo (KFOR)","date":"2025-06-26","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/weitere-beteiligung-der-bundeswehr-im-kosovo-kfor","drucksachen":["21/230","21/444","21/467"],"summary":"Die Bundesregierung schlägt in ihrem Antrag die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo um ein weiteres Jahr vor. Zuletzt hatte der Bundestag im Juni 2024 darüber abgestimmt. Wie bisher sollen bis zu 400 deutsche Soldat:innen die NATO-geführte KFOR-Mission unterstützen. Zu ihren Aufgaben zählen laut Antrag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, die Koordination internationaler humanitärer Hilfe, die Unterstützung ziviler Missionen sowie die Ausbildung lokaler Sicherheitskräfte zur Förderung eines stabilen, demokratischen und multiethnischen Kosovos. \n\nZentrales Anliegen der Bundesregierung sei eine „umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien“ und bilateral in Bezug auf Kosovo eine politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung. Insbesondere im überwiegend ethnisch serbischen Norden des Kosovo gibt es wachsende Spannungen. Der Einsatz soll dabei helfen, die Sicherheit zu gewährleisten und den Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen zu verhindern. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 38,9 Millionen Euro.\n\nZu dem Antrag der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, worin die Zustimmung empfohlen wurde. Namentlich abgestimmt wurde im Bundestag über die Beschlussempfehlung. Zudem lag ein Bericht des Haushaltsausschusses vor, demzufolge der Antrag mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar sei. \n\nDie Beschlussempfehlung wurde mit 391 Ja-Stimmen angenommen. 189 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurde auch dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt."},{"id":6146,"title":"Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes vor der libanesischen Küste (UNIFIL)","date":"2025-06-26","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/fortsetzung-des-bundeswehreinsatzes-vor-der-libanesischen-kueste-unifil","drucksachen":["21/229","21/442","21/465"],"summary":"Der Bundestag hat über einen Antrag der Bundesregierung abgestimmt, der die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) zum Ziel hat. Das Mandat war zuletzt im Juni 2024 per namentlicher Abstimmung um ein Jahr verlängert worden. Mit dem neuen Beschluss soll es bis Ende Juni 2026 fortgesetzt werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben sollen laut Bundesregierung bei ca. 61,6 Millionen Euro liegen.\n\nWie bisher sollen bis zu 300 Soldat:innen der Bundeswehr entsendet werden, um insbesondere seegestützte Aufgaben, wie die Überwachung des See- und Luftraums, im Einsatzgebiet zu übernehmen. Ziel des Einsatzes sei laut Bundesregierung weiterhin die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte, um den Zufluss von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu unterbinden. \n\nZu dem Antrag der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, worin die Annahme empfohlen und über welche namentlich abgestimmt wurde. Außerdem hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, wonach der Antrag mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sei.\n\nDie Beschlussempfehlung und damit der Antrag der Bundesregierung wurden mit 390 Ja-Stimmen angenommen. 179 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen von Simone Fischer und Corinna Rüffer (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)."},{"id":6147,"title":"Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA)","date":"2025-06-25","topic":"Außenpolitik und internationale Beziehungen","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/fortsetzung-des-bundeswehreinsatzes-in-bosnien-und-herzegowina-eufor-althea","drucksachen":["21/228","21/443","21/466"],"summary":"Die Bundesregierung hat einen Antrag vorgelegt, der die Fortführung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Mission EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina bis Juni 2026 vorsieht. Das bestehende Mandat war zuletzt am 27. Juni 2024 durch eine namentliche Abstimmung verlängert worden. Auch künftig sollen bis zu 50 Soldat:innen entsendet werden, um vor Ort zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds beizutragen sowie die Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte zu koordinieren. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung im Antrag auf rund 11,6 Millionen Euro.\n\nZu dem Antrag lag eine entsprechende Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, worin die Annahme empfohlen wird. Über die Beschlussempfehlung wurde namentlich abgestimmt. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, wonach der Antrag mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sei.\n\nDie Beschlussempfehlung und somit der Antrag der Bundesregierung wurden mit 386 Ja-Stimmen zu 187 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen."},{"id":6165,"title":"Ablehnung des Grünen-Antrags gegen die Weiterführung der Nord-Stream-Pipelines","date":"2025-06-25","topic":"Energie","accepted":true,"url":"https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/ablehnung-des-gruenen-antrags-gegen-die-weiterfuehrung-der-nord-stream-pipelines","drucksachen":["21/468"],"summary":"Im Bundestag wurde über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN debattiert, der sich gegen eine Rückkehr zu Energieimporten aus Russland richtet. Der Antrag fordert unter anderem, die Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines dauerhaft auszuschließen, kritische Infrastruktur in europäischer Hand zu sichern, russische Energieimporte bis spätestens 2027 zu beenden und die Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit zu reduzieren. Zudem soll die Energiewende durch den Ausbau erneuerbarer Energien, grünen Wasserstoffs und mehr Energieeffizienz beschleunigt werden, um Sicherheit, Klimaschutz und stabile Energiepreise zu gewährleisten.\n\nZu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor, über welche namentlich abgestimmt wurde. Darin wurde die Ablehnung des Antrags empfohlen. \n\nDie Beschlussempfehlung wurde mit 443 Ja-Stimmen zu 85 Nein-Stimmen bei 55 Enthaltungen angenommen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde demnach abgelehnt."}]