Politblick
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Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen · 2025-06-26Angenommen

Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes abgestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahr 2023 verschärften Bedingungen für die Freistellung von Bahnflächen vom Bahnbetriebszweck zu lockern. Künftig soll das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck nur dann bestehen, wenn ein tatsächliches Verkehrsbedürfnis oder langfristiger Nutzungsbedarf erkennbar ist. Damit sollen insbesondere kommunale Vorhaben wie Wohnungsbauprojekte erleichtert werden, die bislang an den strengen Freistellungsvorgaben scheiterten. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Bahnflächen nicht freigestellt werden dürfen, wenn eine Reaktivierung der Strecke möglich erscheint. Eine Übergangsregelung ermöglicht es zudem, vor dem 29. Dezember 2023 gestellte Anträge nach der alten Rechtslage zu bearbeiten. Der Entwurf schafft so einen Ausgleich zwischen Infrastrukturerhalt und kommunalen Entwicklungszielen.

Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU
193/0/0/15
AfD
0/120/0/31
SPD
112/0/0/8
Grüne
0/0/66/19
Linke
0/52/0/12
Fraktionslos
0/0/1/1
Ja (305)
Nein (172)
Enthaltung (67)
Nicht abgestimmt (86)
Auffällige Stimmen

Keine auffälligen Stimmen bei dieser Abstimmung.

Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung

3 Organisationen haben zu den Drucksachen dieser Abstimmung Interessenvertretung angemeldet.

Allianz pro Schiene e.V.140.001 € – 150.000 €
„Entwidmungsverbot für stillgelegte Bahnstrecken“
Deutscher Tourismusverband e.V.220.001 € – 230.000 €
„Stellungnahme zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“
Verband nichtbundeseigener Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber e.V. (VNEI)1 € – 10.000 €
„Änderung des § 23 AEG (Freistellungsverfahren für Bahnbetriebsgrundstücke)“
Quelle ansehen →
Gesetzestext:Drucksache 21/326 (PDF)Drucksache 21/642 (PDF)