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Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · 2025-06-27Angenommen

Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte* abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen, um die Aufnahme- und Integrationskapazitäten von Ländern und Kommunen zu entlasten. Hintergrund seien laut Entwurf die konstant hohen Zahlen an Schutzsuchenden und die vollständige Ausschöpfung des bisherigen Kontingents von monatlich 1.000 Visa. In Härtefällen soll es weiterhin möglich bleiben Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nacholen zu können. Zudem soll neben der "Steuerung" auch der Begriff „Begrenzung“ wieder explizit in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden. Die Maßnahme ist laut Gesetzentwurf mit verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar und soll zu deutlichen Entlastungen bei Verwaltung und Finanzen führen.

Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU
202/0/0/6
AfD
125/0/0/26
SPD
117/2/0/1
Grüne
0/80/0/5
Linke
0/51/0/13
Fraktionslos
0/0/0/2
Ja (444)
Nein (133)
Enthaltung (0)
Nicht abgestimmt (53)
Auffällige Stimmen
Maja WallsteinSPD
NeinStimmte gegen die Mehrheit der eigenen Fraktion (SPD)
Hakan DemirSPD
NeinStimmte gegen die Mehrheit der eigenen Fraktion (SPD)
Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung

9 Organisationen haben zu den Drucksachen dieser Abstimmung Interessenvertretung angemeldet.

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.10.001 € – 20.000 €
„Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten “
Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.30.001 € – 40.000 €
„Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten“
Deutscher Caritasverband e. V.2.720.001 € – 2.730.000 €
„Verhinderungen Verschlechterung Schutz von Familien für subsidiär geschützte Personen“
Deutsches Kinderhilfwerk e.V.190.001 € – 200.000 €
„Aufrechterhaltung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte “
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.790.001 € – 800.000 €
„Familiennachzug“
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.10.001 € – 20.000 €
„Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“
International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH1 € – 10.000 €
„Keine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“
Terre des Hommes Deutschland e.V.240.001 € – 250.000 €
„Keine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten “
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.90.001 € – 100.000 €
„Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“
Quelle ansehen →
Gesetzestext:Drucksache 21/321 (PDF)Drucksache 21/634 (PDF)