Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte* abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen, um die Aufnahme- und Integrationskapazitäten von Ländern und Kommunen zu entlasten. Hintergrund seien laut Entwurf die konstant hohen Zahlen an Schutzsuchenden und die vollständige Ausschöpfung des bisherigen Kontingents von monatlich 1.000 Visa. In Härtefällen soll es weiterhin möglich bleiben Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nacholen zu können. Zudem soll neben der "Steuerung" auch der Begriff „Begrenzung“ wieder explizit in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden. Die Maßnahme ist laut Gesetzentwurf mit verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar und soll zu deutlichen Entlastungen bei Verwaltung und Finanzen führen.
9 Organisationen haben zu den Drucksachen dieser Abstimmung Interessenvertretung angemeldet.