Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Der Bundestag hat über die von der Bundesregierung geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgestimmt. Zentral ist dabei die Rücknahme der durch die Ampel-Regierung eingeführten "Tourboeinbürgerung". Demnach ist eine Einbürgerung ausländischer Staatsbürger:innen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie besonderer Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren regulären Aufenthalts in Deutschland möglich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig keine Verkürzung der Aufenthaltszeit mehr möglich ist und somit mindestens fünf Jahre regulärer Aufenthalt in Deutschland als Bedingung für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgelegt wird. Begründet wird der Schritt damit, dass die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland Zeit benötige.
1 Organisationen haben zu den Drucksachen dieser Abstimmung Interessenvertretung angemeldet.
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