Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes in geänderter Fassung angenommen. Kern des Gesetzes ist es, EU-Vorgaben zur Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren in Deutschland mit möglichst wenig zusätzlicher Bürokratie umzusetzen. So wird das bislang auf 2026 vorgezogene erste Erfassungsjahr für Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr 2029 verschoben. Außerdem werden die bisher halbjährlichen Mitteilungspflichten von Tierhalter:innen und Tierärzt:innen im Rahmen des deutschen Antibiotikaminimierungskonzepts auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich wird die Datenerfassung auf bislang nicht erfasste lebensmittelliefernde Tierarten sowie auf Hunde, Katzen, Füchse und Nerze in Pelztierhaltung ausgeweitet.
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