Politblick
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Migration und Aufenthaltsrecht · 2025-12-05Angenommen

Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten und Abschaffung anwaltlicher Vertretung bei Abschiebehaft

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der vorsieht, dass künftig sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz, also für Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz, per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Die bisherigen Regeln für sichere Herkunftsstaaten nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben davon allerdings unberührt.

Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU
205/0/0/3
AfD
133/0/1/17
SPD
117/0/2/1
Grüne
0/75/0/10
Linke
0/54/0/10
Fraktionslos
0/1/0/1
Ja (455)
Nein (130)
Enthaltung (3)
Nicht abgestimmt (42)
Auffällige Stimmen
Knuth Meyer-SoltauAfD
EnthaltungEnthielt sich, während die Mehrheit der Fraktion (AfD) abstimmte
Annika KloseSPD
EnthaltungEnthielt sich, während die Mehrheit der Fraktion (SPD) abstimmte
Jan DierenSPD
EnthaltungEnthielt sich, während die Mehrheit der Fraktion (SPD) abstimmte
Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung

1 Organisationen haben zu den Drucksachen dieser Abstimmung Interessenvertretung angemeldet.

Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.30.001 € – 40.000 €
„Ablehnung des Gesetzentwurfes zur RVO sicherer Herkunftsstaaten zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“
Quelle ansehen →
Gesetzestext:Drucksache 21/780 (PDF)Drucksache 21/3079 (PDF)