Migration und Aufenthaltsrecht · 2025-12-05Angenommen
Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten und Abschaffung anwaltlicher Vertretung bei Abschiebehaft
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der vorsieht, dass künftig sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz, also für Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz, per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Die bisherigen Regeln für sichere Herkunftsstaaten nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben davon allerdings unberührt.
Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU205/0/0/3
AfD133/0/1/17
SPD117/0/2/1
Grüne0/75/0/10
Linke0/54/0/10
Fraktionslos0/1/0/1
Ja (455)
Nein (130)
Enthaltung (3)
Nicht abgestimmt (42)
Auffällige Stimmen
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