Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025 (Beschlussempfehlung)
Der Bundestag hat einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgend zwei Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 zurückgewiesen. Die Einsprüche richteten sich gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW), die mit 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Für den Einzug in den Bundestag fehlten der Partei 9.529 Stimmen. Das BSW hatte geltend gemacht, es habe zahlreiche Auszählungsfehler gegeben, und eine Neuauszählung oder zumindest eine Neubewertung ungültiger Stimmen gefordert. Der Wahlprüfungsausschuss wies die Einsprüche als unbegründet zurück. Es lägen keine mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften vor, die einen Wahlfehler begründen oder eine Änderung des Wahlergebnisses rechtfertigen würden.
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung ist keine Interessenvertretung im Register angemeldet.
Quelle ansehen →