Politblick
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Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben · 2025-12-19Angenommen

Ablehnung der Streichung von Steuerprivilegien für höchste Erbschaften (Beschlussempfehlung)

Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ abgelehnt. Die Linksfraktion fordert darin, zentrale Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht abzuschaffen. Dazu zählen insbesondere die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes sowie weitere Begünstigungen in den Paragrafen 13a bis d und 19a. Nach Ansicht der Fraktion führen diese Regelungen dazu, dass sehr große Erbschaften und Schenkungen faktisch kaum besteuert werden. Zur Begründung verweist sie darauf, dass im Jahr 2023 auf Erbschaften und Schenkungen im Wert von über sechs Milliarden Euro lediglich acht Millionen Euro Steuern angefallen seien, was einem Steuersatz von rund 0,13 Prozent entspreche. Von diesen Regelungen würden vor allem sehr vermögende Erb:innen profitieren, während kleine Erbschaften und insbesondere die neuen Bundesländer kaum begünstigt würden. Zudem kritisiert die Linksfraktion weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung, etwa durch die wiederholte Nutzung von Freibeträgen, spezielle Regelungen für große Immobilienbestände sowie Stiftungsmodelle. Dies führe aus ihrer Sicht zu einer Ungleichbehandlung, bei der kleinere Erbschaften höher besteuert würden als sehr große Vermögen.

Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU
193/0/0/15
AfD
124/0/0/27
SPD
115/0/0/5
Grüne
75/0/0/10
Linke
0/46/0/18
Fraktionslos
0/1/0/1
Ja (507)
Nein (47)
Enthaltung (0)
Nicht abgestimmt (76)
Auffällige Stimmen

Keine auffälligen Stimmen bei dieser Abstimmung.

Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung

Zu den Drucksachen dieser Abstimmung ist keine Interessenvertretung im Register angemeldet.

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Gesetzestext:Drucksache 21/627 (PDF)Drucksache 21/2691 (PDF)