Energie · 2026-06-11Angenommen
Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040
Die Bundesregierung hat eine Verordnung vorgelegt, die die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 in verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen überführt. Statt nur prozentualer Vorgaben werden nun konkrete Höchstmengen für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. Diese sollen von 409 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Jahr 2031 schrittweise auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken. Ziel ist es, den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 klarer und besser planbar zu machen.
Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU196/0/0/12
AfD0/132/0/18
SPD107/0/0/13
Grüne0/0/74/11
Linke0/55/0/9
Fraktionslos0/1/0/2
Ja (303)
Nein (188)
Enthaltung (74)
Nicht abgestimmt (65)
Auffällige Stimmen
Keine auffälligen Stimmen bei dieser Abstimmung.
Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung ist keine Interessenvertretung im Register angemeldet.
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