Politblick
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Energie · 2026-06-11Angenommen

Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040

Die Bundesregierung hat eine Verordnung vorgelegt, die die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 in verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen überführt. Statt nur prozentualer Vorgaben werden nun konkrete Höchstmengen für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. Diese sollen von 409 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Jahr 2031 schrittweise auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken. Ziel ist es, den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 klarer und besser planbar zu machen.

Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU
196/0/0/12
AfD
0/132/0/18
SPD
107/0/0/13
Grüne
0/0/74/11
Linke
0/55/0/9
Fraktionslos
0/1/0/2
Ja (303)
Nein (188)
Enthaltung (74)
Nicht abgestimmt (65)
Auffällige Stimmen

Keine auffälligen Stimmen bei dieser Abstimmung.

Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung

Zu den Drucksachen dieser Abstimmung ist keine Interessenvertretung im Register angemeldet.

Quelle ansehen →
Gesetzestext:Drucksache 21/5069 (PDF)Drucksache 21/6124 (PDF)