Einführung eines allgemeinen Tempolimits
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, welcher vorsieht, auf Autobahnen und ähnlichen mehrspurigen Straßen ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h einzuführen. Dafür hätten das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung geändert werden müssen. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sollte weiterhin grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Außerdem sollte die Bundesregierung dem Bundestag spätestens fünf Monate nach Einführung der Regelung einen Bericht vorlegen. Darin sollten unter anderem die Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, die Energiepreise, den CO₂-Ausstoß, die Luftqualität sowie die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten untersucht werden.
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