Politblick
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Deutscher Weinbauverband e.V.

Juristische Person · Bonn
Beschreibung der Tätigkeit

Zweck des Verbandes ist es, die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen im In- und Ausland zu vertreten und die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern und den Absatz des deutschen Weines nach Kräften zu fördern. Diesen Zweck erfüllen wir indem wir unsere Mitglieder duch Informationsschreiben informieren, uns über Stellungnahmen und in Anhörungen sowie Besprechungen in die Rechtssetzungsverfahren einbringen und die Sicht der Berufspraxis darlegen.

Gemeldete Lobbyausgaben
290.001 € – 300.000 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
2
Interessengebiete
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"Nachhaltigkeit und RessourcenschutzArtenschutz/BiodiversitätLand- und ForstwirtschaftEU-GesetzgebungParlamentarisches VerfahrenÖffentliche Finanzen, Steuern und AbgabenVerbraucherschutzLebens- und GenussmittelindustrieVerkehrspolitikKleine und mittlere UnternehmenSonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"KlimaschutzLebensmittelsicherheit
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Philip HoffmannCDU/CSU
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

Für diese Organisation ist zu keiner namentlichen Abstimmung dieser Wahlperiode Interessenvertretung angemeldet.

Abstimmungen im gleichen Themenfeld

Philip HoffmannJa
Haushaltsgesetz 2025
⬤ Mitglied im zuständigen Ausschuss: Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes
Philip HoffmannJa
Keine Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung (Beschlussempfehlung)
Philip HoffmannJa
Keine Abschaffung des Verbrenner-Verbots (Beschlussempfehlung)
Philip HoffmannJa
Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz 2026
⬤ Mitglied im zuständigen Ausschuss: Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes
Philip HoffmannNein
Besteuerung von Luxusflügen
⬤ Mitglied im zuständigen Ausschuss: Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes
Philip HoffmannJa
Ablehnung der Streichung von Steuerprivilegien für höchste Erbschaften (Beschlussempfehlung)
⬤ Mitglied im zuständigen Ausschuss: Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes

Das Lobbyregister verzeichnet, zu welcher Drucksache eine Organisation Interessenvertretung angemeldet hat — nicht, ob sie dafür oder dagegen war. Wo keine belegte Position hinterlegt ist, steht hier das Anliegen im Wortlaut der Organisation; die Bewertung bleibt Ihnen überlassen.

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.