Politblick
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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

Juristische Person · Berlin
Beschreibung der Tätigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch Förderung der Bildung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der betrieblichen Altersversorgung als wesentliches Element des Alterssicherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verein unterstützt in fachlicher Hinsicht alle nationalen, europäischen und internationalen Bestrebungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Ferner wirkt er mit bei ihrer sozialpolitischen, arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen, versicherungsmathematischen, betriebswirtschaftlichen, die Kapitalanlage betreffenden und versicherungsrechtlichen Gestaltung, insbesondere (a) durch die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über die betriebliche Altersversorgung, u. a. als Ansprechpartner der Medien; (b) durch die fachliche Beratung und Unterrichtung von Ministerien, Behörden, Verbänden, Gerichten etc.; (c) durch die Veranstaltung von Seminaren und Tagungen zur Information, Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung; (d) durch Unterrichtung und Informationen der Mitglieder über Fragen der betrieblichen Altersversorgung; (e) durch die Herausgabe von Publikationen, insbesondere durch das Mitteilungsblatt BetrAV;

Gemeldete Lobbyausgaben
1.260.001 € – 1.270.000 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
0.6
Interessengebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und AbgabenRente/AlterssicherungArbeitsrecht/ArbeitsbedingungenEU-GesetzgebungSonstiges im Bereich "Gesundheit"DigitalisierungSonstiges im Bereich "Wirtschaft"
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

„Festschreibung Rentenniveaauf auf 48% bedenklich, Förderrahmen für Mütterrente zielführender verwenden, Abschaffung Vorbeschäftigungsverbot umsetzen“

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.