Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV)
Aus der Satzung des BDV: ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein verfolgt den Zweck, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland den Berufsstand der Vermögensberater und die beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Interessen seiner Mitglieder zu fördern. Dazu gehören insbesondere: a) die Unterrichtung, Beratung und Ausbildung der Mitglieder in allen zur Ausübung des Vermögensberaterberufes notwendigen Bereichen sowie die Förderung des Ansehens des Berufsstandes der Vermögensberater durch alle hierfür geeigneten Maßnahmen, insbesondere durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. b) die Mitwirkung bei allen Plänen und Vorarbeiten zur gesetzlichen und sonstigen Verankerung und Absicherung des Berufsstandes der Vermögensberater. c) die Unterrichtung und Aufklärung der Vereinsmitglieder über wettbewerbliche Fragen sowie die Bekämpfung von Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb. 2. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf wirtschaftliche Zwecke oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Für diese Organisation ist zu keiner namentlichen Abstimmung dieser Wahlperiode Interessenvertretung angemeldet.
Abstimmungen im gleichen Themenfeld
Das Lobbyregister verzeichnet, zu welcher Drucksache eine Organisation Interessenvertretung angemeldet hat — nicht, ob sie dafür oder dagegen war. Wo keine belegte Position hinterlegt ist, steht hier das Anliegen im Wortlaut der Organisation; die Bewertung bleibt Ihnen überlassen.
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.