Politblick
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Genossenschaftsverband Bayern e. V.

Juristische Person · München
Beschreibung der Tätigkeit

Der Genossenschaftsverband Bayern e. V. (GVB) übernimmt als Interessenvertreter seiner Mitglieder die Aufgabe, den Anliegen der genossenschaftlichen Unternehmen in Bayern gegenüber der Politik Gehör zu verschaffen. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere sowie Austausch- und Informationsveranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere bayerischen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Zudem werden unmittelbar Gutachten und Stellungnahmen veröffentlicht und an Abgeordnete oder Ministerinnen/Minister übermittelt. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um über die Herausforderungen der europäischen Bankenregulierung für die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken zu informieren und Vorschläge für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung zu machen. Punktuell werden auch andere Themen der Mitglieder aufgegriffen, z. B. aus den Bereichen Landwirtschaft und Energie.

Gemeldete Lobbyausgaben
370.001 € – 380.000 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
1.34
Interessengebiete
Datenschutz und InformationssicherheitHandel und DienstleistungenVerbraucherschutzRechtspolitikEU-GesetzgebungLändlicher RaumLebensmittelsicherheitBauwesen und BauwirtschaftArtenschutz/BiodiversitätEU-BinnenmarktLand- und ForstwirtschaftErneuerbare EnergienRente/AlterssicherungSonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"TierschutzCybersicherheitKleine und mittlere UnternehmenNachhaltigkeit und RessourcenschutzAllgemeine EnergiepolitikEnergienetze
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

„Rahmenbedingungen für bürgergetragene Wärmenetze im Gebäudemodernisierungsgesetz“

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.