Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), der älteste deutschlandweite Selbsthilfeverband, vertritt die Interessen der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen (nach WHO), einschließlich der taubblinden und hörsehbehinderten Menschen dieses Landes. Er vertritt ebenso die Interessen der Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann. Im DBSV bündeln und koordinieren bundesweit 19 selbstständige Landesvereine ihre regionale Arbeit. Es findet eine Vernetzung mit 37 Organisationen und Einrichtungen des Blinden- und Sehbehindertenwesens (korporative Mitglieder) statt. Der DBSV steht für eine inklusive Gesellschaft in einem zukunftsfähigen Deutschland, in Europa und in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Auf dieser Basis tritt der DBSV für eine Gesellschaft ohne Diskriminierung ein, in der jeder gleichberechtigt teilhaben kann. Der Verband hat die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Augenpatienten, die Förderung ihrer Selbstbestimmung, ihrer gleichwertigen Teilhabe und Mitwirkung am Leben in der Gesellschaft, die Erhaltung und Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel. Diese Aufgaben erfüllt er u.a. durch Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Gesetzesanwendung. Das betrifft alle Bereiche, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Leben und die Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen auswirken können - von den sozialen Sicherungssystemen über die Teilhabe an Arbeit, Gesundheit, Mobilität, der Digitalisierung, Kultur und Sport bis hin zur barrierefreien Zugänglichkeit zu Produkten und Dienstleistungen. Der DBSV organisiert seine politische Arbeit sowohl durch die eigenständige Wahrnehmung der Interessenvertretung, u. a. im Wege von schriftlichen Stellungnahmen, mündlichen Erörterungen, Anhörungen und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Gesetzesvorhaben, als auch durch die Mitwirkung in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen, Bündnissen und Netzwerken. Er ist im ständigen Austausch mit Politik, Wirtschaft, Medien, Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere mit den Verbänden behinderter Menschen. Die politische Arbeit wird durch die Geschäftsführung, durch das Rechtsreferat und die weiteren Fachreferate sowie nicht zuletzt durch ehrenamtliche Aktivitäten der unter dem Dach des DBSV organisierten Fachgremien geprägt. Ein Großteil der Arbeit zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sehverlust wäre ohne die Förderung durch die angegebenen öffentlichen und privaten Förderer nicht möglich, etwa die Herstellung von tastbaren Kinderbüchern, die Jugendarbeit oder die Ausbildung von ehrenamtlichen Peerberaterinnen und Beratern. Die Interessenvertretung wird im Gegensatz dazu aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und erfolgt neutral und unabhängig. Der DBSV hat die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen vom 28.04.2012 in der jeweils aktuellen Fassung ratifiziert. Er hat sich zudem der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Für diese Organisation ist zu keiner namentlichen Abstimmung dieser Wahlperiode Interessenvertretung angemeldet.
Abstimmungen im gleichen Themenfeld
Das Lobbyregister verzeichnet, zu welcher Drucksache eine Organisation Interessenvertretung angemeldet hat — nicht, ob sie dafür oder dagegen war. Wo keine belegte Position hinterlegt ist, steht hier das Anliegen im Wortlaut der Organisation; die Bewertung bleibt Ihnen überlassen.
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.