Politblick
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Deutsches Institut für reines Bier e.V.

Juristische Person · Berlin
Beschreibung der Tätigkeit

Das Deutsche Institut für Reines Bier e.V. (DIRB) wurde 1974 als überparteilicher Verein von Parlamentariern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gegründet. Es setzt sich seither für den Erhalt des Reinheitsgebotes und der Braukultur ein. Als älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt ist das Reinheitsgebot heute sowohl national als auch auf europäischer Ebene rechtlich abgesichert. Seit der Verkündung des Reinheitsgebotes am 23. April 1516 durch Herzog Wilhelm IV. gilt bis heute unverändert, dass Bier in Deutschland aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser zu brauen ist. Auf europäischer Ebene ist nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier als traditionelles Lebensmittel anerkannt worden. Ziel des DIRB ist es, sich trotz dieser rechtlichen Absicherung weiterhin für die Reinheit und Vielfalt des deutschen Bieres im In- und Ausland einzusetzen und die Vorteile des Reinheitsgebotes zu verdeutlichen. Die 1.500 deutschen Brauereien brauchen nicht mehr als vier Zutaten, um daraus rund 7.000 verschiedene Marken in einer Vielzahl von Sorten zu brauen. Das Reinheitsgebot ist darüber hinaus auch eine Garantie für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass deutsches Bier ein nach höchsten Standards hergestelltes Genussmittel ist. Mitglieder des DIRB sind amtierende und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus Bundestag, Landtagen und Kommunalparlamenten sowie Persönlichkeiten aus Verbänden, Organisationen und der Wirtschaft. Das DIRB erhebt keine Mitgliedsbeiträge und verfügt als Verein über kein Vermögen.

Gemeldete Lobbyausgaben
0 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
0
Interessengebiete
Kultur
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Michael KießlingCDU/CSU
Präsident, ehrenamtlich (ab 26.06.2025)

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

Für diese Organisation ist zu keiner namentlichen Abstimmung dieser Wahlperiode Interessenvertretung angemeldet.

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.