Stiftung Sicherheit im Sport
Das Ziel der Stiftung Sicherheit im Sport ist die Reduzierung der Anzahl und Schwere von Sportverletzungen, Sportunfällen und Sportschäden. Es wird dazu beigetragen, dass Sport und Bewegung die von den Menschen angestrebten Ziele erreichen können, ohne dass dabei unerwünschte Nebenwirkungen entstehen. Da diese Aufgabe nur für einzelne Settings geregelt ist (VBG für den bezahlten Sport und Unfallkassen/Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für Schulen, Hochschulen, Kita) ist in allen anderen Settings des Sport keine Zuständigkeit gegeben und es findet somit auch keine systematische Unfallprävention statt. Dies in den einzelnen Settings zu installieren, würde die Settingverantwortlichen überfordern und wäre aus ökonomischen Gründen wenig sinnvoll. Hier muss die öffentliche Hand im Sinne des Subsidiaritätsprinzips fördernd tätig werden und eine Beratung und Unterstützung der entsprechenden Organisationen im Sinne und zum Wohle der sporttreibenden Bevölkerung sicherstellen. Zu diesem Zweck wurde in 2015 die Stiftung Sicherheit im Sport gegründet. Sie hat die Aufgabe, insbesondere den Sport im Verein zu unterstützen, um sichere Sportangebote zu ermöglichen, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Sportunfällen gering ist. Zudem unterstützt sie Sportstättenbetreiber dabei, für sichere Verhältnisse bei den Sportangeboten zu sorgen. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Regierung zu sensibilisieren für die Thematik und sicherzustellen, dass der Aspekt der Sportunfallprävention bei der politischen Steuerung und Unterstützung der Sportentwicklung Berücksichtigung findet. Hierzu schlägt die Stiftung vor, die Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle mit einem Kompetenzzentrum zu unterstützen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zudem sollte ein aktives Netzwerk aufgebaut und dauerhaft betrieben werden, in dem Sportstättenbetreiber und Anbieter von Sport und Bewegung Informationen, Beratung und Schulung erhalten, um ihre Arbeit vor Ort qualitativ hochwertig ausführen zu können. Hierzu sind Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt vorzusehen.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Für diese Organisation ist zu keiner namentlichen Abstimmung dieser Wahlperiode Interessenvertretung angemeldet.
Abstimmungen im gleichen Themenfeld
Das Lobbyregister verzeichnet, zu welcher Drucksache eine Organisation Interessenvertretung angemeldet hat — nicht, ob sie dafür oder dagegen war. Wo keine belegte Position hinterlegt ist, steht hier das Anliegen im Wortlaut der Organisation; die Bewertung bleibt Ihnen überlassen.
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.