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Energie · 2025-11-13Abgelehnt

Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (Änderungsantrag)

Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurde im Bundestag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis nach Partei
CDU/CSU
0/199/0/9
AfD
125/0/0/26
SPD
0/114/0/6
Grüne
75/0/0/10
Linke
43/0/0/21
Fraktionslos
1/0/0/1
Ja (244)
Nein (313)
Enthaltung (0)
Nicht abgestimmt (73)
Auffällige Stimmen

Keine auffälligen Stimmen bei dieser Abstimmung.

Angemeldete Interessenvertretung zu dieser Abstimmung

17 Organisationen haben zu den Drucksachen dieser Abstimmung Interessenvertretung angemeldet.

Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.1 € – 10.000 €
„Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein“
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)160.001 € – 170.000 €
„§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger") “
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V.490.001 € – 500.000 €
„Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein“
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)210.001 € – 220.000 €
„Energiekosten reduzieren“
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft2.300.001 € – 2.310.000 €
„Die BMW Group setzt sich für Bürokratiefreiheit und gesetzliche Klarstellungen für bidirektionales Laden ein.“
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.310.001 € – 320.000 €
„Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE460.001 € – 470.000 €
„Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln“
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.9.550.001 € – 9.560.000 €
„Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren“
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)100.001 € – 110.000 €
„Vorteile hocheffizienter KWK-Anlagen im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigen“
E.ON SE2.990.001 € – 3.000.000 €
„Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens“
Quelle ansehen →
Gesetzestext:Drucksache 21/2760 (PDF)Drucksache 21/1866 (PDF)