Politblick
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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Juristische Person · Berlin
Beschreibung der Tätigkeit

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft und die Vertretung dieser Interessen gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel ist es, geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft zu schaffen und deren Strukturen nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Um diesen Zweck zu erfüllen, beteiligt sich die AöW aktiv am politischen und fachlichen Dialog. Dazu gehören Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Ministerien und Behörden, um Positionen zu aktuellen Themen der öffentlichen Wasserwirtschaft einzubringen. Die AöW gibt regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Maßnahmen ab und beteiligt sich an Verbändeanhörungen und relevanten Dialogformaten der Ministerien. Darüber hinaus organisiert die AöW Fachveranstaltungen, die den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis fördern und aktuelle Herausforderungen der öffentlichen Wasserwirtschaft thematisieren. Die AöW verfolgt das Ziel, eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand zu stärken. Dafür setzt sich die AöW für eine klare politische Priorisierung wasserwirtschaftlicher Infrastrukturvorhaben ein. Dazu gehören der Schutz der Grundwasserressourcen und die Vermeidung von Nutzungs- und Zielkonflikten. Eine nachhaltige und langfristige Finanzierung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist essenziell. Daher fordert die AöW eine verursachergerechte Finanzierung sowie die Anerkennung der Wasserinfrastruktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit entsprechender finanzieller Beteiligung. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, indem Anreize für eine gebietsübergreifende Kooperation geschaffen und finanzielle sowie organisatorische Hemmnisse abgebaut werden. Zudem braucht es einen verlässlichen und praktikablen Rechtsrahmen, der durch klare Vollzugs- und Umsetzungsschritte Planbarkeit und Rechtssicherheit gewährleistet. Wasserwirtschaftliche Belange sollen als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“ anerkannt werden. Darüber hinaus setzt sich die AöW für die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG ein. Die konsequente Umsetzung des Verursacher- und Vermeidungsprinzips mit klaren Verantwortlichkeiten im Rahmen der Herstellerverantwortung ist ebenfalls ein zentrales Anliegen. Ziel der AöW ist es, durch eine entschlossene politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung die Versorgungssicherheit und den langfristigen Schutz der lebenswichtigen Ressource Wasser im Sinne des Gemeinwohls durch eine Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand zu gewährleisten.

Gemeldete Lobbyausgaben
160.001 € – 170.000 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
1.18
Interessengebiete
Nachhaltigkeit und RessourcenschutzKlimaschutzÖffentlicher Dienst und öffentliche VerwaltungSonstiges im Bereich "Wirtschaft"Sonstiges im Bereich "Recht"Artenschutz/BiodiversitätSonstiges im Bereich "Umwelt"Sonstiges im Bereich "Energie"StadtentwicklungBundeswehrangelegenheitenÖffentliche Finanzen, Steuern und AbgabenParlamentarisches VerfahrenEU-GesetzgebungEU-BinnenmarktErneuerbare EnergienÖffentliches RechtSonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"Allgemeine EnergiepolitikEntwicklungspolitikSonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

„§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger") “

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.