Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Auf Grund der Sonderstellung als Nationale Hilfsgesellschaft gemäß §2 DRKG, tritt das Deutsche Rote Kreuz im Parlament in der Regel selten zum Zweck der mittelbaren oder unmittelbaren Einflussnahme auf den Deutschen Bundestag auf. Vielmehr nimmt das DRK in seiner auxiliaren Rolle zum Staat an öffentlichen Anhörungen, Ausschüssen sowie anderen öffentlichen Veranstaltungen der Fraktionen, Gruppen oder Mitgliedern des Bundestages teil. Außerdem führt das DRK Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Fraktionen zur Absprache und Abstimmung jener Aufgaben, die ihm von den Behörden per Gesetz übertragen werden. Interessensvertretung erfolgt beim Deutschen Roten Kreuz in seiner anwaltschaftlichen Funktion für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Entsprechend seines Selbstverständnisses nimmt das DRK die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.