Politblick
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Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V.

Juristische Person · Berlin
Beschreibung der Tätigkeit

Der Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V. ist der Dachverband der Psychosozialen Zentren, Initiativen und Einrichtungen, die sich die psychosoziale und therapeutische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland zur Aufgabe gemacht haben. Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychosozialen und therapeutischen Versorgung für Überlebende von Folter, Krieg und Flucht sowie der gleichberechtigte Zugang Geflüchteter zu Versorgungsstrukturen. Dazu bündelt der Bundesverband die fachliche Expertise ihrer Mitgliedszentren, wirkt in Gesetzgebungs- und Strategieprozessen mit, erstellt Analysen und Stellungnahmen, führt Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen und Behörden, bringt Positionen in Fachgremien, Beiräte und Netzwerke ein und informiert Öffentlichkeit und Politik über Bedarfe und Herausforderungen in der Versorgung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter.

Gemeldete Lobbyausgaben
140.001 € – 150.000 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
1.85
Interessengebiete
MenschenrechteGesundheitsversorgungRechte von Menschen mit BehinderungÖffentliche Finanzen, Steuern und AbgabenSonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"DiversitätspolitikSonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"Kinder- und JugendpolitikAsyl und FlüchtlingsschutzIntegrationSonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

„Sicherstellung der Bundesfinanzierung psychosozialer Versorgung geflüchteter Überlebender von Folter, Krieg und Verfolgung im Haushaltsgesetz“
„Sicherstellung der Bundesfinanzierung psychosozialer Versorgung geflüchteter Überlebender von Folter, Krieg und Verfolgung im Haushaltsgesetz“

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.