Politblick
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Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)

Juristische Person · Berlin
Beschreibung der Tätigkeit

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) ist im Handelsverband Deutschland (HDE) der Fachverband für die Lebensmittelarbeit. Er unterstützt seine Mitglieder bei der Erledigung lebensmittelfachlicher und lebensmittelrechtlicher Aufgaben und er wahrt in einer Vielzahl von Themenfeldern ihre lebensmittelpolitischen Interessen gegenüber Gesetzgebung, Behörden und Öffentlichkeit. Auf diesem Gebiet ist der BVLH der Ansprechpartner für Politik, Medien, Verbraucherorganisationen und die Verbände der vorgelagerten Wirtschaftsstufen. Im Zuge dessen besteht durch Anschreiben, Positionspapiere, Gespräche und Veranstaltungen direkter Kontakt auch zu Mitgliedern des Bundestags und Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien. Der BVLH ist Gründungsorganisation, Namensgeber und Mitveranstalter der Weltleitmesse für Lebensmittel und Getränke ANUGA.

Gemeldete Lobbyausgaben
490.001 € – 500.000 €
Beschäftigte in der Interessenvertretung (VZÄ)
5.66
Interessengebiete
Artenschutz/BiodiversitätNachhaltigkeit und RessourcenschutzVerbraucherschutzEU-GesetzgebungSonstiges im Bereich "Umwelt"Lebens- und GenussmittelindustrieHandel und DienstleistungenMenschenrechteSonstige InteressenbereicheCybersicherheitLebensmittelsicherheitEU-BinnenmarktKlimaschutzLand- und ForstwirtschaftSonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"GesundheitsförderungTierschutzFischerei/AquakulturSonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation

Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.

Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung

GKV-Reform2026-07-10
„Zuckersteuer“

Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.