ENERTRAG
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern mit energiepolitischem Bezug, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, dem Wasserstoffhochlauf und der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zweck der Interessensvertretung ist es die Sicht und Erfahrungen der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung des Energiemarktes zu setzen. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Events und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsvertreter und Parlamentarier eingeladen werden. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.