Berliner Krankenhausgesellschaft
Die Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) ist die Vereinigung der Träger von Krankenhäusern sowie ihrer Spitzenverbände im Land Berlin. Der BKG obliegt die Förderung des Krankenhauswesens sowie ergänzender Versorgungsangebote im Land Berlin. Zum Zwecke dieser Interessenvertretung behandelt sie insbesondere a) grundsätzliche Fragen des Krankenhauswesens sowie ergänzender Versorgungsangebote, soweit sie die gemeinsamen Belange der Mitglieder berühren; b) Beratung der öffentlichen Stellen, im Besonderen die zuständigen Senatsverwaltungen von Berlin, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, sowie Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber diesen Stellen und für die Deutsche Krankenhausgesellschaft; c) Pflege und Erfahrungsaustausch der Mitglieder d) Führung und Abschluss der Verhandlungen über kostendeckende Entgelte für stationäre und ambulante Behandlung und sonstige Leistungen für die Krankenhausträger im Auftrag der Mitglieder; e) Förderung der Fortbildung von Mitarbeitenden der Mitglieder.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.