Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Die DGUV nimmt als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 1 SGB VII und auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags Aufgaben nach Maßgabe der Vorschriften des Siebten Sozialgesetzbuches wahr. Diese sind darauf ausgerichtet: 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vertritt die DGUV die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.