Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs in Deutschland. Zu seinen über 670 Mitgliedsunternehmen mit rund 450.000 Beschäftigten gehören Verkehrsunternehmen aus dem ÖPNV und Eisenbahnverkehr, Verbünde, Aufgabenträgerorganisationen sowie Infrastrukturunternehmen. Im Rahmen der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesregierung, Bundestag, Ländern und EU geführt. Darüber hinaus kontaktiert der VDV Bund, Länder und EU mit Anschreiben, Positionspapieren und lädt regelmäßig zu Fachveranstaltungen ein, um aktuelle Branchenthemen mit Funktions- und Mandatsträgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten, Fraktionen oder Ministerien zu diskutieren. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, wie die Angebote für Fahrgäste im Öffentlichen Personenverkehr oder für die verladende Industrie im Schienengüterverkehr attraktiver werden können. Darüber hinaus stehen die Stärkung der aktiven Partnerschaft von Bussen und Bahnen bei Klimaschutz und Luftreinhaltung oder auch die Sicherung der Daseinsvorsorge in Städten, Ballungsräumen sowie ländlichen Regionen mit verlässlichen, bezahlbaren oder barrierefreien Mobilitätsangeboten bei der verbandspolitischen Arbeit im Fokus. Aber auch Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen zum Themenfeld ÖPNV und Eisenbahnverkehr werden regelmäßig bei Bundestag, Bundesregierung, Ländern und EU eingereicht. Schließlich beteiligt sich der VDV auch an mündlichen Anhörungen und gibt Gutachten in Auftrag, über deren Ergebnisse informiert wird.
Abgeordnete mit Funktion bei dieser Organisation
Kein Abgeordneter hat eine Funktion bei dieser Organisation angegeben.
Abstimmungen mit angemeldeter Interessenvertretung
Hinweis: In Deutschland gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Treffen zwischen Interessenvertretern und Abgeordneten. Alle Angaben hier beruhen auf Eigenerklärungen — der Organisationen im Lobbyregister und der Abgeordneten zu ihren Nebentätigkeiten.